Externer Datenschutz­beauftragter

Unabhängig, zertifiziert und praxiserprobt. Wir übernehmen das DSB-Mandat vollständig: von der formellen Bestellung über die laufende Betreuung bis zur Behördenkommunikation.

72 h
Meldepflicht bei Datenpannen. Wir koordinieren die fristgerechte Meldung
§ 38
BDSG: DSB-Pflicht ab 20 Personen in der Datenverarbeitung
Art. 39
DSGVO definiert die gesetzlichen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

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Datenschutz braucht Verantwortung, keine Alibifunktion.

Ein Datenschutzbeauftragter ist mehr als eine gesetzliche Pflicht. Er ist Ansprechpartner, Kontrollinstanz und strategischer Berater zugleich. Wir übernehmen diese Rolle vollständig: fachlich fundiert, unabhängig und mit klarem Fokus auf Ihren Betrieb.

Als externer DSB bringen wir breite Erfahrung aus unterschiedlichen Branchen mit, sind nicht in interne Strukturen verstrickt und stehen Ihnen und Ihren Mitarbeitenden jederzeit als direkte Anlaufstelle zur Verfügung.

Wann ist ein DSB verpflichtend?

  • Mehr als 20 Personen beschäftigen sich ständig mit automatisierter Datenverarbeitung (§ 38 Abs. 1 BDSG)
  • Kerntätigkeit ist die umfangreiche Verarbeitung sensibler Datenkategorien (Art. 9, 10 DSGVO)
  • Verarbeitungen unterliegen einer Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO)
  • Regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen

Auch ohne gesetzliche Pflicht kann ein externer DSB sinnvoll sein: zur Risikominimierung und als Vertrauenssignal gegenüber Kunden und Partnern.

Hintergrund

Die geplante Aufhebung von § 38 Abs. 1 BDSG ist vorerst gescheitert: Der Bundesrat hat dem entsprechenden Änderungsgesetz die erforderliche Mehrheit verweigert. Der ursprünglich vorgesehene Termin zum 31. Dezember 2026 ist damit nicht mehr gesichert. Die 20-Personen-Schwelle gilt bis auf Weiteres fort. Unternehmen, die allein aufgrund dieser Schwelle einen DSB bestellen müssen, sollten die Wiederaufnahme des Gesetzgebungsverfahrens beobachten.

Rechtsprechung

EuGH, C-526/24, 19.03.2026: Missbräuchliche Auskunftsanfragen nach Art. 15 DSGVO

Ein Auskunftsantrag kann bereits beim ersten Antrag als exzessiv abgelehnt werden, wenn erkennbar kein echtes Informationsinteresse besteht und eine künstliche Grundlage für Schadensersatzansprüche geschaffen werden soll. Die Beweislast liegt vollständig beim Unternehmen. Für den externen DSB bedeutet das: Missbräuchliche Anfragen systematisch zu erkennen und zu dokumentieren ist Teil einer professionellen Mandatsführung.

Warum ein externer DSB die bessere Wahl ist.

Externer DSB

  • ✓  Unabhängig und neutral, ohne Interessenkonflikte
  • ✓  Breite Branchen- und Projekterfahrung
  • ✓  Flexibel skalierbar nach Bedarf
  • ✓  Kein besonderer Kündigungsschutz (§ 38 BDSG)
  • ✓  Vertretungsregelung inklusive
  • ✓  Kosteneffizienter als Vollzeitstelle
  • ✓  Immer aktuelles Fachwissen

Interner DSB

  • ·  Hohe Fixkosten (Gehalt, Sozialabgaben, Fortbildungsbudget)
  • ·  Besonderer Kündigungsschutz während und nach der Bestellung
  • ·  Interessenkonflikte durch Doppelrollen möglich
  • ·  Erfahrung oft auf eine Branche begrenzt
  • ·  Vertretung muss separat organisiert werden
  • ·  Ausfall bei Urlaub und Krankheit

Was wir für Sie übernehmen.

Gesetzliche Kernaufgaben

  • Unterrichtung und Beratung zu Datenschutzpflichten
  • Überwachung der Einhaltung der DSGVO und des BDSG
  • Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden
  • Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden (Art. 39 DSGVO)

Dokumentation & Verzeichnis

  • Erstellen und Pflegen des Verarbeitungsverzeichnisses (VVT)
  • Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA)
  • Überprüfung und Aktualisierung technisch-organisatorischer Maßnahmen (TOMs)
  • Prüfung und Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV)

Betroffenenrechte & Vorfälle

  • Bearbeitung von Auskunfts-, Lösch- und Berichtigungsanfragen
  • Bewertung und Meldung von Datenpannen binnen 72 Stunden
  • Koordination interner Abläufe bei Sicherheitsvorfällen
  • Bewertung und Abwehr missbräuchlicher Auskunftsanfragen (EuGH C-526/24)
  • Dokumentation und Nachweisführung gegenüber der Aufsicht

Beratung & Projekte

  • Datenschutzrechtliche Bewertung neuer Prozesse und Systeme
  • Überprüfung von Datenschutzerklärungen und Einwilligungstexten
  • Begleitung bei Behördenanfragen und Prüfverfahren
  • Jährlicher Tätigkeitsbericht an die Geschäftsleitung

So übernehmen wir das DSB-Mandat.

01

Bestellung & Onboarding

Formelle Bestellung als DSB, Meldung an die Aufsichtsbehörde und strukturierte Aufnahme aller bestehenden Datenschutzdokumente und Prozesse.

02

Analyse & Dokumentation

Prüfung von VVT, TOMs und AVV-Verträgen. Identifikation von Lücken, Ableitung von Maßnahmen und Aufbau einer vollständigen Dokumentationsbasis.

03

Laufende Betreuung

Beratung bei neuen Prozessen, Schulung der Mitarbeitenden, Bearbeitung von Betroffenenanfragen und Koordination bei Datenpannen.

04

Reporting & Review

Regelmäßiger Tätigkeitsbericht an die Geschäftsleitung, Einarbeitung von Rechtsänderungen und kontinuierliche Weiterentwicklung des Datenschutzniveaus.

Häufige Fragen zum externen Datenschutzbeauftragten.

Verwandte Themen

Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt alle gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben nach Art. 39 DSGVO: Er informiert und berät das Unternehmen, überwacht die Einhaltung der DSGVO, ist Ansprechpartner für Betroffene und Aufsichtsbehörden und unterstützt bei Datenschutz-Folgenabschätzungen.

Ein externer DSB ist strukturell unabhängig und hat keine Interessenkonflikte durch interne Doppelrollen. Durch seine Arbeit für verschiedene Mandate bringt er breite Branchenerfahrung mit, die ein interner DSB kaum aufbauen kann. Da er sich kontinuierlich weiterbildet, ist sein Fachwissen stets aktuell. Wirtschaftlich ist ein externer DSB in der Regel deutlich effizienter als eine eigene Vollzeitstelle.

Die Bestellung erfolgt durch einen schriftlichen Vertrag sowie die offizielle Benennung gegenüber der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Wir unterstützen Sie bei der gesamten formellen Bestellung.

Der externe DSB wird direkt der Geschäftsführung unterstellt, nimmt regelmäßig an relevanten Besprechungen teil, steht für Mitarbeiterfragen zur Verfügung und erstellt regelmäßige Berichte. Wir definieren gemeinsam mit Ihnen ein pragmatisches Einbindungsmodell.

Ja, das ist ausdrücklich erlaubt und gängige Praxis. Ein externer DSB kann für eine Unternehmensgruppe oder völlig verschiedene Mandanten tätig sein, solange keine Interessenkonflikte entstehen.

Die Kosten hängen von der Unternehmensgröße, der Anzahl und Komplexität der Verarbeitungstätigkeiten und dem vereinbarten Leistungsumfang ab. Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes Angebot.

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Wir übernehmen Verantwortung. Strukturiert, unabhängig und auf Augenhöhe mit Ihrer Organisation.

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