Externer Datenschutzbeauftragter
Unabhängig, zertifiziert und praxiserprobt. Wir übernehmen das DSB-Mandat vollständig: von der formellen Bestellung über die laufende Betreuung bis zur Behördenkommunikation.
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Jetzt prüfen →Datenschutz braucht Verantwortung, keine Alibifunktion.
Ein Datenschutzbeauftragter ist mehr als eine gesetzliche Pflicht. Er ist Ansprechpartner, Kontrollinstanz und strategischer Berater zugleich. Wir übernehmen diese Rolle vollständig: fachlich fundiert, unabhängig und mit klarem Fokus auf Ihren Betrieb.
Als externer DSB bringen wir breite Erfahrung aus unterschiedlichen Branchen mit, sind nicht in interne Strukturen verstrickt und stehen Ihnen und Ihren Mitarbeitenden jederzeit als direkte Anlaufstelle zur Verfügung.
Wann ist ein DSB verpflichtend?
- Mehr als 20 Personen beschäftigen sich ständig mit automatisierter Datenverarbeitung (§ 38 Abs. 1 BDSG)
- Kerntätigkeit ist die umfangreiche Verarbeitung sensibler Datenkategorien (Art. 9, 10 DSGVO)
- Verarbeitungen unterliegen einer Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO)
- Regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen
Auch ohne gesetzliche Pflicht kann ein externer DSB sinnvoll sein: zur Risikominimierung und als Vertrauenssignal gegenüber Kunden und Partnern.
Hintergrund
Die geplante Aufhebung von § 38 Abs. 1 BDSG ist vorerst gescheitert: Der Bundesrat hat dem entsprechenden Änderungsgesetz die erforderliche Mehrheit verweigert. Der ursprünglich vorgesehene Termin zum 31. Dezember 2026 ist damit nicht mehr gesichert. Die 20-Personen-Schwelle gilt bis auf Weiteres fort. Unternehmen, die allein aufgrund dieser Schwelle einen DSB bestellen müssen, sollten die Wiederaufnahme des Gesetzgebungsverfahrens beobachten.
Rechtsprechung
EuGH, C-526/24, 19.03.2026: Missbräuchliche Auskunftsanfragen nach Art. 15 DSGVO
Ein Auskunftsantrag kann bereits beim ersten Antrag als exzessiv abgelehnt werden, wenn erkennbar kein echtes Informationsinteresse besteht und eine künstliche Grundlage für Schadensersatzansprüche geschaffen werden soll. Die Beweislast liegt vollständig beim Unternehmen. Für den externen DSB bedeutet das: Missbräuchliche Anfragen systematisch zu erkennen und zu dokumentieren ist Teil einer professionellen Mandatsführung.
Warum ein externer DSB die bessere Wahl ist.
Externer DSB
- ✓ Unabhängig und neutral, ohne Interessenkonflikte
- ✓ Breite Branchen- und Projekterfahrung
- ✓ Flexibel skalierbar nach Bedarf
- ✓ Kein besonderer Kündigungsschutz (§ 38 BDSG)
- ✓ Vertretungsregelung inklusive
- ✓ Kosteneffizienter als Vollzeitstelle
- ✓ Immer aktuelles Fachwissen
Interner DSB
- · Hohe Fixkosten (Gehalt, Sozialabgaben, Fortbildungsbudget)
- · Besonderer Kündigungsschutz während und nach der Bestellung
- · Interessenkonflikte durch Doppelrollen möglich
- · Erfahrung oft auf eine Branche begrenzt
- · Vertretung muss separat organisiert werden
- · Ausfall bei Urlaub und Krankheit
Was wir für Sie übernehmen.
Gesetzliche Kernaufgaben
- Unterrichtung und Beratung zu Datenschutzpflichten
- Überwachung der Einhaltung der DSGVO und des BDSG
- Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden
- Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden (Art. 39 DSGVO)
Dokumentation & Verzeichnis
- Erstellen und Pflegen des Verarbeitungsverzeichnisses (VVT)
- Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA)
- Überprüfung und Aktualisierung technisch-organisatorischer Maßnahmen (TOMs)
- Prüfung und Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV)
Betroffenenrechte & Vorfälle
- Bearbeitung von Auskunfts-, Lösch- und Berichtigungsanfragen
- Bewertung und Meldung von Datenpannen binnen 72 Stunden
- Koordination interner Abläufe bei Sicherheitsvorfällen
- Bewertung und Abwehr missbräuchlicher Auskunftsanfragen (EuGH C-526/24)
- Dokumentation und Nachweisführung gegenüber der Aufsicht
Beratung & Projekte
- Datenschutzrechtliche Bewertung neuer Prozesse und Systeme
- Überprüfung von Datenschutzerklärungen und Einwilligungstexten
- Begleitung bei Behördenanfragen und Prüfverfahren
- Jährlicher Tätigkeitsbericht an die Geschäftsleitung
So übernehmen wir das DSB-Mandat.
Bestellung & Onboarding
Formelle Bestellung als DSB, Meldung an die Aufsichtsbehörde und strukturierte Aufnahme aller bestehenden Datenschutzdokumente und Prozesse.
Analyse & Dokumentation
Prüfung von VVT, TOMs und AVV-Verträgen. Identifikation von Lücken, Ableitung von Maßnahmen und Aufbau einer vollständigen Dokumentationsbasis.
Laufende Betreuung
Beratung bei neuen Prozessen, Schulung der Mitarbeitenden, Bearbeitung von Betroffenenanfragen und Koordination bei Datenpannen.
Reporting & Review
Regelmäßiger Tätigkeitsbericht an die Geschäftsleitung, Einarbeitung von Rechtsänderungen und kontinuierliche Weiterentwicklung des Datenschutzniveaus.
DSB-Mandat in guten Händen.
Wir übernehmen Verantwortung. Strukturiert, unabhängig und auf Augenhöhe mit Ihrer Organisation.
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