Behörden­kommunikation professionell organisieren.

Fristenmanagement, Auskunftspflichten und Aufsichtsbehörden-Kommunikation. Strukturiert, dokumentiert und konform.

72h
Meldefrist bei Datenpannen an die Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO)
Art. 58
DSGVO: Weitreichende Untersuchungs- und Abhilfebefugnisse der Aufsichtsbehörden
Proaktiv
Aufsichtsbehörden prüfen zunehmend ohne Anlassbeschwerden. Vorbereitung entscheidet

Strukturiert kommunizieren. Fristen und Risiken managen.

Datenpannen-Meldungen nach Art. 33 DSGVO, Behördenanfragen nach Art. 58, NIS2- und BSI-Meldepflichten: Die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden erfordert strukturierte Prozesse, klare Verantwortlichkeiten und sorgfältige Dokumentation. Fehler können Bußgelder auslösen oder Verfahren verlängern. Wir helfen Ihnen, Meldewege aufzubauen, Fristen zu managen und Behördenanfragen professionell zu beantworten.

Typische Behördenkontakte

  • Datenpannen-Meldung an Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO, 72h)
  • Auskunftsersuchen und Prüfungen der Aufsichtsbehörde (Art. 58 DSGVO)
  • Beschwerdeverfahren: Betroffene beschweren sich bei BfDI/LfDI
  • NIS2/KRITIS: Meldungen an BSI und sektorspezifische Behörden
  • Unterstützung bei Behördenkommunikation
  • ISO 37301: Kommunikation mit Compliance-relevanten Behörden

Was wir für Sie tun.

Datenpannen-Management

  • Prozess für die 72h-Meldung nach Art. 33 DSGVO aufbauen
  • Interne Eskalationskette und Dokumentation
  • Meldung an Aufsichtsbehörde und Betroffene (Art. 34)
  • Nachverfolgung und Abschlussdokumentation

NIS2- & BSI-Meldungen

  • Meldeprozess für erhebliche Sicherheitsvorfälle (§ 32 BSIG)
  • Koordination mit BSI und sektorspezifischen Behörden
  • Frühwarnmeldungen, Zwischenmeldungen, Abschlussberichte
  • Dokumentation aller Meldungen und Behördenreaktionen

Aufsichtsbehörden-Kommunikation

  • Vorbereitung auf Behördenanfragen und Prüfungen
  • Koordination mit Rechtsanwalt und DSB
  • Dokumentenmanagement für Behördenanforderungen
  • Vorbereitung von Stellungnahmen und Antwortschreiben

Fristenmanagement

  • Digitales Fristenmanagement für alle Behördenkontakte
  • Wiedervorlagesystem für Anträge und Genehmigungen
  • Vollmachten und Vertretungsregelungen
  • Eskalationsmechanismus bei drohenden Fristversäumnissen

Hintergrund

Das BSI hat im März 2026 einen Katalog mit Antworten auf zentrale NIS2-Fragen für öffentliche Verwaltungen veröffentlicht (Bund, Länder, Kommunen, Justiz). Die FAQ klären u.a., welche kommunalen Einrichtungen unter NIS2 fallen und wie Meldeprozesse aufzubauen sind. Behörden und kommunale Unternehmen können diesen Leitfaden als Einstieg in die NIS2-Umsetzung nutzen.

NIS-2-FAQ für öffentliche Verwaltungen auf bsi.bund.de →

Unser Vorgehen bei der Behörden­kommunikation.

01

Prozessaufbau

Kommunikationswege und Verantwortlichkeiten definieren.

02

Vorlagen

Standardantworten und Dokumentenvorlagen erstellen.

03

Fristenmanagement

System für alle behördlichen Fristen einrichten.

04

Training

Mitarbeitende auf Behördenkontakte vorbereiten.

Häufige Fragen zur Kommunikation mit Datenschutz-Aufsichtsbehörden.

Verwandte Themen

Nach Art. 33 DSGVO müssen Datenpannen, die voraussichtlich ein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellen, innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Bei hohem Risiko müssen zusätzlich die Betroffenen informiert werden.

Die Meldung geht an die für Sie zuständige Landesdatenschutzbehörde. In Deutschland ist dies je nach Bundesland und Unternehmenssitz z.B. der BayLDA (Bayern), die LDI NRW (Nordrhein-Westfalen) oder der BlnBDI (Berlin). Für Bundesbehörden ist der BfDI zuständig.

Verspätete oder unterlassene Meldungen können zu Bußgeldern nach Art. 83 DSGVO führen. Die Behörde bewertet dabei, ob die Unterlassung vorsätzlich oder fahrlässig war und welchen Schaden die Betroffenen erlitten haben.

Bei behördlichen Anfragen empfehlen wir strukturiertes, kooperatives Vorgehen: Antworten Sie vollständig und fristgerecht, legen Sie angeforderte Dokumente vor und weisen Sie auf bereits eingeleitete Maßnahmen hin. Wir begleiten Sie bei der Kommunikation und Vorbereitung der Unterlagen.

Ja. Insbesondere bei unsicheren rechtlichen Fragen, neuen Verarbeitungsvorgängen oder wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ein hohes Restrisiko ergibt, kann eine proaktive Konsultation sinnvoll sein. Art. 36 DSGVO schreibt in bestimmten Hochrisikofällen sogar eine obligatorische Vorabkonsultation bei der Aufsichtsbehörde vor.

Der Aufwand hängt von der Komplexität des Falls und dem erforderlichen Dokumentationsumfang ab. Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie eine transparente Einschätzung.

Behörden souverän begegnen.

Lassen Sie uns Ihre Prozesse für Behördenkommunikation strukturieren, bevor der erste Brief kommt.

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