Datenschutz-Risikomanagement & Datenschutz-Folgenabschätzung
Datenschutz-Risiken systematisch erkennen und beherrschen. Von der Pflicht-DSFA bis zum laufenden Risikomanagement für alle Verarbeitungstätigkeiten.
Nicht jede Verarbeitung braucht eine DSFA, aber jede braucht eine Risikobetrachtung.
Die DSGVO fordert eine risikobasierte Herangehensweise an den Datenschutz. Das bedeutet: Für alle Verarbeitungstätigkeiten ist das Risiko für betroffene Personen zu beurteilen. Bei hohem Risiko ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) Pflicht, sonst drohen empfindliche Bußgelder.
Wir begleiten Sie bei der Einschätzung, wann eine DSFA erforderlich ist, führen diese durch und etablieren ein laufendes Risikomanagement für Ihre Verarbeitungstätigkeiten.
Geplante Gesetzesänderung
Das EU-Omnibus-Paket sieht Entlastungen bei zwei zentralen Pflichten vor. Beim Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 DSGVO) soll die Dokumentationspflicht für Unternehmen mit geringem Verarbeitungsrisiko vereinfacht werden. Bei der DSFA soll der Anwendungsbereich klarer auf Verarbeitungen mit tatsächlich hohem Risiko fokussiert und der Prozess gestrafft werden. Beide Vorhaben befinden sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Bis zum Inkrafttreten gelten die aktuellen Pflichten vollumfänglich.
Wann ist eine DSFA Pflicht?
- Systematische Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche
- Profiling mit erheblicher rechtlicher Wirkung auf Betroffene
- Umfangreiche Verarbeitung besonderer Datenkategorien (Art. 9 DSGVO)
- Einsatz neuer Technologien mit noch nicht abschätzbaren Risiken
- Automatisierte Entscheidungen mit wesentlichen Auswirkungen
- Verarbeitungen auf der Muss-Liste der Datenschutzkonferenz
DSFA in vier strukturierten Schritten.
Schwellenwertprüfung
Prüfung jeder Verarbeitung auf DSFA-Pflicht. Berücksichtigung der DKK-Muss-Liste.
Systematische Beschreibung
Vollständige Beschreibung der Verarbeitung, der verfolgten Zwecke, der betroffenen Personengruppen und der Datenkategorien.
Risikobewertung
Beurteilung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere möglicher Schäden für betroffene Personen. Identifikation der Risikoquellen.
Maßnahmen & Review
Festlegung geeigneter TOMs zur Risikominderung. Dokumentation des verbleibenden Restrisikos und regelmäßiger Review-Zyklus.
Was wir für Sie übernehmen.
Datenschutz-Folgenabschätzung
- Schwellenwertanalyse und Dokumentation der Entscheidung
- Erstellung der vollständigen DSFA-Dokumentation
- Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 35 Abs. 2
- Vorbereitung der Behörden-Konsultation bei verbleibendem hohen Risiko
Datenschutz-Risikomanagement
- Risikoklassifizierung aller VVT-Einträge (niedrig / mittel / hoch)
- Jährlicher Review und anlassbezogene Aktualisierung
- Integration in das Datenschutzmanagementsystem
- Berichterstattung an die Geschäftsführung
Technische Schutzmaßnahmen
- Ableitung geeigneter TOMs aus der Risikobeurteilung
- Verhältnismäßigkeitsprüfung der Maßnahmen
- Dokumentation im Verarbeitungsverzeichnis
- Review bei technischen oder organisatorischen Änderungen
Auftragsverhältnisse & Dritte
- Risikobewertung bei Einsatz von Auftragsverarbeitern
- Prüfung von Drittlandtransfers (SCC, Angemessenheitsbeschlüsse)
- Transfer Impact Assessments (TIA)
- Dokumentation für Aufsichtsbehörden und Prüfungen
DSFA-Pflicht erkannt. Und jetzt?
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