GwG-Compliance für Immobilienmakler
Seit dem 1. März 2026 sind Verdachtsmeldungen zwingend über das goAML-Portal einzureichen. Was Makler jetzt umsetzen müssen und wie die EU-AMLA-Verordnung das Geldwäscherecht ab 2027 verändert.
Was sich für Immobilienmakler seit März 2026 geändert hat.
Immobilienmakler gehören nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG zu den Verpflichteten des Geldwäschegesetzes. Seit dem 1. März 2026 gilt die GwG-Meldeverordnung (GwGMeldV): Verdachtsmeldungen dürfen nicht mehr formlos per E-Mail oder Post erstattet werden. Sie müssen ausschließlich elektronisch über das goAML-Portal der Financial Intelligence Unit (FIU) in einem strukturierten XML-Format eingereicht werden. Zusätzlich ist bei Immobiliengeschäften mit Barzahlungsanteil ein Nachweis über die Einhaltung des Barzahlungsverbots beizufügen.
Makler, die noch nicht im goAML-Portal registriert sind, handeln seit dem 1. März 2026 ordnungswidrig, wenn sie Verdachtsmeldungen auf anderem Weg erstatten. Die Registrierung dauert mehrere Werktage und sollte umgehend nachgeholt werden.
Aktueller Stand
Ab dem 10. Juli 2027 wird die EU-AMLA-Verordnung direkt anwendbar und ersetzt wesentliche Teile des deutschen GwG. Die neue europäische Behörde AMLA übernimmt die direkte Aufsicht über bestimmte Hochrisiko-Verpflichtete. Für Immobilienmakler bedeutet dies einheitliche europäische Sorgfaltspflichtenstandards und voraussichtlich intensivere Aufsicht.
Auf dieser Seite
- GwG-Verpflichtungen für Makler im Überblick
- Was die GwGMeldV ab März 2026 konkret fordert
- goAML-Portal: Registrierung und Meldeprozess
- Sorgfaltspflichten nach § 10 GwG
- Barzahlungsverbot nach § 16a GwG
- Ausblick: EU-AMLA-Verordnung ab 2027
Was das GwG von Immobilienmaklern verlangt.
Sorgfaltspflichten nach § 10 GwG
Bei jedem Geschäftskontakt müssen Makler die Identität von Kunden, wirtschaftlich Berechtigten und Vertragsparteien feststellen und dokumentieren. Die Intensität richtet sich nach dem Risikoprofil des Geschäfts.
- Identifizierung des Vertragspartners (§ 11 GwG)
- Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten (§ 13 GwG)
- Abklärung des Zwecks der Geschäftsbeziehung
- Risikobasierte laufende Überwachung
Verdachtsmeldungen via goAML
Seit dem 1. März 2026 müssen Verdachtsmeldungen nach § 43 GwG ausschließlich über das goAML-Portal der FIU im XML-Format erstattet werden. Bei Barzahlungsanteilen ist ein Nachweis über das Barzahlungsverbot beizufügen.
- Registrierung im goAML-Portal erforderlich
- XML-Meldung: strukturiertes Format, kein Freitext
- Barzahlungsnachweis nach § 16a GwG beifügen
- Verdacht sofort nach Entstehen melden (§ 43 GwG)
Barzahlungsverbot nach § 16a GwG
Immobiliengeschäfte dürfen grundsätzlich nicht bar abgewickelt werden. Bei Barzahlungsanteilen über 10.000 Euro ist eine Verdachtsmeldung zwingend. Makler müssen die Einhaltung des Verbots dokumentieren und als Nachweis aufbewahren.
- Grundsatz: kein Barzahlungsanteil bei Immobiliengeschäften
- Verdachtsmeldungspflicht ab 10.000 Euro Barzahlung
- Nachweis über Einhaltung des Verbots dokumentieren
- Nachweis zur goAML-Meldung beifügen
Interne Sicherungsmaßnahmen
Ab einer bestimmten Unternehmensgröße müssen Makler interne Grundsätze, Verfahren und Kontrollen zur Geldwäscheprävention einrichten und einen Geldwäschebeauftragten benennen.
- Risikoanalyse nach § 5 GwG erstellen und dokumentieren
- Interne Compliance-Richtlinie (§ 6 GwG)
- Geldwäschebeauftragter ab 30 Mitarbeitenden
- Schulungen für Mitarbeitende (§ 6 Abs. 2 GwG)
Was die EU-AMLA-Verordnung ab 2027 bringt.
GwGMeldV umsetzen
goAML-Registrierung abschließen, XML-Meldeprozess einrichten, Mitarbeitende schulen und Barzahlungsnachweis-Dokumentation aufbauen.
EU-AMLA direkt anwendbar
Die AMLA-Verordnung tritt in Kraft und ersetzt wesentliche Teile des deutschen GwG. Einheitliche europäische Sorgfaltspflichtenstandards gelten unmittelbar.
AMLA-Aufsicht startet
Die neue EU-Behörde AMLA übernimmt die direkte Aufsicht über Hochrisiko-Verpflichtete. Für Immobilienmakler ist intensivere Prüfpraxis zu erwarten.
Risikoanalyse aktuell halten
GwG-Risikoanalysen sind keine einmalige Aufgabe. Neue Kundensegmente, geänderte Geschäftsmodelle und regulatorische Updates erfordern regelmäßige Überarbeitung.
GwG-Compliance strukturiert aufbauen.
Risikoanalyse, goAML-Einrichtung und Mitarbeiterschulung als Gesamtpaket.
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