CRA-Compliance für digitale Produkte.
Betroffenheitsanalyse, Anforderungsübersicht, Meldeprozesse und Konformitätsvorbereitung nach dem Cyber Resilience Act. Für Hersteller, Importeure und Händler.
Was fordert der CRA und wen betrifft er?
Der Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847) ist seit Dezember 2024 in Kraft und schließt eine zentrale Lücke im EU-Cybersicherheitsrecht: Er verpflichtet Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen, Cybersicherheit bereits im Entwicklungsprozess zu verankern. Betroffen sind vernetzte Hardware, IoT-Geräte und kommerzielle Software, die in der EU in Verkehr gebracht werden.
Die Anforderungen gehen weit über klassische IT-Sicherheit hinaus: Hersteller müssen Schwachstellen über den gesamten Produktlebenszyklus aktiv verwalten, Sicherheitsupdates bereitstellen und bei ausgenutzten Schwachstellen ENISA und Nutzer informieren.
Hintergrund
Ab 11. September 2026 gelten die Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle gegenüber ENISA. Als zuständige nationale Behörde fungiert in Deutschland das BSI (CERT-Bund). Die vollständige Anwendung aller CRA-Anforderungen gilt ab 11. Dezember 2027.
Der Aufbau eines konformen Schwachstellenmanagements dauert erfahrungsgemäß vier bis fünf Monate. Hersteller, die die September-2026-Frist einhalten wollen, sollten jetzt mit der Produktklassifizierung und dem Aufbau der Meldeprozesse beginnen.
CRA-Kernpflichten für Hersteller
- Secure-by-Design und Secure-by-Default bei der Produktentwicklung
- Aktives Schwachstellenmanagement über den gesamten Lebenszyklus
- Sicherheitsupdates mindestens 5 Jahre bereitstellen
- Meldung aktiv ausgenutzter Schwachstellen: 24h Erstmeldung, 72h vollständige Meldung, 14 Tage Abschlussbericht
- Software Bill of Materials (SBOM) für alle Komponenten
- Technische Dokumentation und CE-Kennzeichnung
- Konformitätsbewertung (je nach Risikoklasse Selbstbewertung oder Drittprüfung)
Was wir für Sie übernehmen.
Scoping & Betroffenheitsanalyse
- Prüfung: Fällt Ihr Produkt unter den CRA?
- Einordnung in Risikoklasse (Standard, Wichtig I/II, Kritisch)
- Abgrenzung zu sektorspezifischen Ausnahmen (MDR, NIS2, Kfz)
- Klärung der Rollenzuordnung: Hersteller, Importeur oder Händler
Regulatorische Anforderungsanalyse
- Übersetzung der CRA-Anhänge in konkrete Handlungspflichten
- Anforderungsmatrix je Produktkategorie und Risikoklasse
- Abgleich bestehender Prozesse mit CRA-Vorgaben (Gap-Analyse)
- Priorisierter Maßnahmenplan mit klaren Zuständigkeiten
Meldepflichten & interne Prozesse
- Gestaltung der Meldeprozesse (24h/72h/14-Tage an ENISA und BSI)
- Interne Richtlinie zur Schwachstellenoffenlegung
- Kommunikationsketten: intern, Behörden, Nutzer
- Abstimmung mit bestehenden Incident-Response-Strukturen
Konformitätsvorbereitung
- Auswahl des geeigneten Konformitätsbewertungsverfahrens
- Anforderungen an Anhang-V-Dokumentation erläutern und koordinieren
- Abstimmung mit benannten Stellen (Notified Bodies)
- Vorbereitung auf Marktüberwachung durch BSI und BNetzA
Von der Betroffenheitsanalyse zur Konformitätsvorbereitung.
Scoping
Betroffenheit klären, Produktkatalog erfassen und Risikoklassen bestimmen.
Anforderungsanalyse
CRA-Pflichten je Produktkategorie aufschlüsseln und mit dem Ist-Zustand abgleichen.
Prozessgestaltung
Meldeprozesse, Offenlegungsrichtlinien und Kommunikationsketten organisatorisch verankern.
Konformitätsvorbereitung
Konformitätsstrategie festlegen, Abstimmung mit Notified Body vorbereiten, Behördenkontakte koordinieren.
Welche CRA-Pflichten gelten für Ihr Produkt?
Beantworten Sie drei Fragen und erfahren Sie, welche Anforderungen und nächsten Schritte für Ihre konkrete Situation relevant sind.
Zum interaktiven CRA-CheckerCRA-Fristen laufen. Sind Ihre Produkte vorbereitet?
Ab September 2026 gelten die Meldepflichten. Sprechen Sie uns an und klären Sie, wo Handlungsbedarf besteht.
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