KRITIS-Pflichten im Griff.
Scope, Registrierung, Meldewege und Sicherheitsnachweise strukturiert etablieren. Für Betreiber kritischer Infrastrukturen nach NIS2UmsuCG und KRITIS-DachG.
Unsicher, ob Sie KRITIS-Betreiber sind?
Betroffenheit prüfen →KRITIS: besondere Pflichten für besondere Verantwortung.
Betreiber kritischer Infrastrukturen unterliegen einem doppelten Pflichtrahmen: Das NIS2UmsuCG setzt die EU-NIS2-Richtlinie um und regelt Cybersicherheitspflichten für wesentliche und wichtige Einrichtungen. Das KRITIS-DachG (seit 11. März 2026) setzt daneben die EU-CER-Richtlinie um und adressiert die physische Resilienz kritischer Anlagen.
Wer die Schwellenwerte in einem der KRITIS-Sektoren überschreitet, muss sich beim BSI registrieren, angemessene Sicherheitsmaßnahmen nach Stand der Technik umsetzen und dies alle zwei Jahre nachweisen: durch Audits, Prüfungen oder Zertifizierungen. Daneben besteht eine Meldepflicht für erhebliche Sicherheitsvorfälle.
Aktueller Stand
Das Registrierungsportal für KRITIS-Betreiber nach KRITIS-DachG öffnet am 17. Juli 2026. Ab diesem Zeitpunkt läuft eine dreimonatige Frist zur Registrierung beim BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe). Eine verspätete oder unvollständige Registrierung kann mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.
KRITIS-Grundpflichten
- Registrierung innerhalb von 3 Monaten ab Portalöffnung (17. Juli 2026)
- Angemessene Sicherheitsmaßnahmen nach Stand der Technik (NIS2UmsuCG)
- Nachweis alle 2 Jahre durch Audits, Prüfungen oder Zertifizierungen
- Einrichten einer Kontaktstelle für BSI-Kommunikation
- Meldung erheblicher IT-Störungen
- Umsetzung des B3S (Branchenspezifischer Sicherheitsstandard)
Was wir für Sie übernehmen.
Betroffenheitsprüfung
- Sektorzuordnung und Schwellenwert-Prüfung
- Abgrenzung der kritischen Dienstleistungen
- Registrierungsprozess beim BSI
- Kontaktstelleneinrichtung
Maßnahmen nach Stand der Technik
- Gap-Analyse nach B3S, ISO 27001 oder NIS2UmsuCG-Anforderungen
- Maßnahmenplan nach Stand der Technik
- Technische und organisatorische Maßnahmen
- Dokumentation und Nachweisvorbereitung
Nachweispflicht & Audit
- Vorbereitung auf den 2-Jahres-Nachweis gegenüber dem BSI
- Unterstützung bei Audits, Prüfungen und Zertifizierungen
- Nachweisdokumentation für das BSI
- Steuerung von Mängelberichten
Meldung & Krisenmanagement
- Meldeprozess für erhebliche IT-Störungen
- Kommunikationswege zum BSI einrichten
- Business Continuity und Krisenmanagement
- Integration mit NIS2-Meldepflichten
Branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S).
Neben ISO 27001 existieren für viele KRITIS-Sektoren vom BSI anerkannte Branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S), die von Branchenverbänden entwickelt wurden. Ein B3S definiert konkrete, sektorspezifische Anforderungen und kann als Nachweisgrundlage gegenüber dem BSI dienen. Viele B3S bauen dabei explizit auf ISO 27001 auf. Wer bereits zertifiziert ist, deckt einen Großteil der Anforderungen bereits ab und reduziert den Aufwand für den KRITIS-Nachweis erheblich.
Anerkannte B3S nach Sektor
- Energie
B3S Fernwärmenetze, B3S Aggregatoren - Ernährung
B3S Lebensmittelhandel, B3S Ernährungsindustrie - Gesundheit
B3S Krankenhaus, B3S Pharma, B3S GKV/PV - Finanz & Versicherung
B3S GKV/PV, B3S Electronic Cash
B3S Electronic Cash abgelaufen, Verlängerung ausstehend - Labor
B3S Laboratoriumsdiagnostik
Abgelaufen, Nachfolger noch nicht verabschiedet
- Wasser/Abwasser
B3S Wasser/Abwasser - IT & TK
B3S Housing, Hosting, CDN - Entsorgung
B3S Siedlungsabfallentsorgung - Transport & Verkehr
B3S kommunaler Straßenverkehr, B3S Bundesautobahn
B3S kommunaler Straßenverkehr abgelaufen, Verlängerung ausstehend
Unser Ansatz: Wir prüfen, ob für Ihren Sektor ein anerkannter B3S vorliegt, welche ISO 27001-Controls Sie bereits abdecken und planen den effizientesten Weg zum BSI-Nachweis: via B3S-Audit, ISO-Zertifizierung oder kombiniertem Ansatz.
Von der Betroffenheit zum Nachweis.
Betroffenheit
Sektorzuordnung, Schwellenwerte und Registrierungspflicht klären.
Gap-Analyse
Stand der Technik, B3S und NIS2UmsuCG-Anforderungen abgleichen.
Maßnahmen
Sicherheitsmaßnahmen implementieren und dokumentieren.
Nachweis
Auditbegleitung und Nachweisführung gegenüber dem BSI: via B3S, ISO 27001 oder kombiniert.
KRITIS-Nachweis: alle zwei Jahre sicher.
Sprechen Sie uns an. Wir klären Ihre Betroffenheit und strukturieren die Umsetzung.
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