Was bedeutet KRITIS?
Als Kritische Infrastrukturen (KRITIS) gelten Organisationen und Einrichtungen, deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit zur Folge hätte. Das BSI-Gesetz und die BSI-KRITIS-Verordnung definieren neun Sektoren und sektorspezifische Schwellenwerte.
Mit dem KRITIS-Dachgesetz, das 2024 in Kraft getreten ist, wurden die Anforderungen an Betreiber kritischer Infrastrukturen erweitert. Zusätzlich zur bestehenden IT-Sicherheitsregulierung wurden neue Pflichten zur physischen Sicherheit und Resilienz eingeführt.
KRITIS-Betroffenheitsprüfung
In welchem Sektor ist Ihr Unternehmen tätig?
KRITIS umfasst neun definierte Sektoren. Wählen Sie den Bereich, der Ihre Kerntätigkeit am besten beschreibt.
Wie groß ist die Versorgungsreichweite Ihres Unternehmens?
Maßgeblich ist, wie viele Personen von Ihrer Leistung abhängig sind oder durch einen Ausfall betroffen wären. Der allgemeine Schwellenwert liegt bei 500.000 versorgten Personen.
KRITIS-Pflichten im Überblick
| Anforderung | Rechtsgrundlage | Frist / Turnus |
|---|---|---|
| Umsetzung angemessener IT-Sicherheitsmaßnahmen | §§ 30, 31 BSIG | Laufend |
| Nachweis gegenüber dem BSI (Audit / Prüfung) | §§ 38, 39 BSIG | Alle 2 Jahre |
| Meldung erheblicher Störungen an das BSI | § 32 BSIG | Unverzüglich |
| Registrierung beim BSI | § 33 BSIG | Einmalig, nach Einstufung |
| Physische Sicherheit und Resilienz | KRITIS-DachG | Laufend |
| Business Continuity Management | KRITIS-DachG | Laufend |
KRITIS und NIS2 — was gilt parallel?
KRITIS-Betreiber sind in der Regel auch von NIS2 betroffen, da die KRITIS-Sektoren weitgehend deckungsgleich mit den NIS2-Anlage-1-Sektoren sind. Beide Regelwerke stellen eigene Anforderungen, die sich jedoch in weiten Teilen ergänzen. Wer ein ISMS nach ISO 27001 betreibt, hat eine solide Grundlage für beide Regelwerke.