NIS2 verstehen und handeln.
Von der Betroffenheitsprüfung über Risikomanagement bis zur Lieferkettensicherheit. Branchenübergreifende Cybersicherheit nach EU-Recht.
Unsicher, ob NIS2 für Sie gilt?
Betroffenheit prüfen →Wer ist betroffen und was wird gefordert?
Hinweis: NIS2 ist eine EU-Richtlinie und gilt nicht unmittelbar für Unternehmen. In Deutschland wurde sie durch das NIS2UmsuCG in nationales Recht umgesetzt, das seit dem 6. Dezember 2025 ohne Übergangsfrist in Kraft ist.
Das NIS2UmsuCG erweitert die Cybersicherheitspflichten auf wesentlich mehr Unternehmen als bisher. Wesentliche Einrichtungen (Energie, Gesundheit, Finanz, Verkehr, Wasser, digitale Infrastruktur) und wichtige Einrichtungen (Post, Chemie, Lebensmittel, verarbeitendes Gewerbe u.a.) unterliegen unterschiedlich strengen Anforderungen. Entscheidend: Auch die Lieferkette wird miteinbezogen. Ihre Lieferanten müssen NIS2-Anforderungen nachweisbar erfüllen.
Hintergrund
Die BSI-Registrierungsfrist lief am 6. März 2026 ab. Das BSI hat Anfang Mai 2026 die aktive Prüfphase gestartet und kontrolliert nun rund 29.500 betroffene Einrichtungen in 18 Sektoren. Das BSI hat erste Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Compliance-Pflicht ist keine Ankündigung mehr, sie wird jetzt aktiv durchgesetzt. Eine verspätete Registrierung ist weiterhin möglich und wird vom BSI als aktives Compliance-Signal gewertet. Unternehmen ohne Registrierung riskieren Bußgelder bis 10 Mio. Euro. Ab dem 1. Juni 2026 startet das BSI-Portal Schritt 2: Registrierte Einrichtungen hinterlegen dort ihre Ansprechpersonen und Sicherheitsmaßnahmen.
NIS2 Kernanforderungen
- Risikomanagement
- Incident Management
- Lieferkettensicherheit
- Sicherheitsmaßnahmen
- Governance
- Business Continuity
Was wir für Sie übernehmen.
Betroffenheitsprüfung
- Sektorzuordnung und Schwellenwert-Prüfung
- Registrierungspflichten beim BSI
- Analyse bestehender ISMS-Anforderungen vs. NIS2
- Überschneidungen mit anderen Anforderungen
Risikomanagement & Maßnahmen
- NIS2-konformes Risikomanagement aufbauen
- Technische Maßnahmen: MFA, Verschlüsselung, Monitoring
- Organisatorische Maßnahmen: Policies, Rollen, Schulungen
- Business-Continuity-Konzept nach NIS2
Incident Management & Meldung
- Incident-Klassifikation und Schwellenwerte
- 24h-Erstmeldung, 72h-Meldung, Abschlussbericht
- Drei parallele Meldewege im Ernstfall: BSI, Datenschutzbehörde (bei Datenpannen) und Cyberversicherung
- Meldewege zu BSI und sektorspezifischen Behörden
- Integration in bestehendes Incident-Response-System
Lieferkette & Governance
- Lieferanten-Sicherheitsanforderungen definieren
- Vertragliche Verankerung von NIS2-Pflichten
- Leitungsorgan-Schulung und Haftungsabsicherung
- Nachweis der Compliance-Maßnahmen
Vier Züge zur NIS2-Umsetzung.
Betroffenheit
Sektor, Schwellenwert und Anforderungstiefe bestimmen.
Gap-Analyse
Abgleich bestehender Maßnahmen gegen NIS2-Anforderungen.
Umsetzung
Risikomanagement, Meldeprozesse, Lieferantenanforderungen.
Betrieb & Meldung
Laufendes Monitoring, Incident-Meldung, BSI-Registrierung.
NIS2-konform, auch in der Lieferkette.
Prüfen Sie jetzt Ihre Betroffenheit und starten Sie die Umsetzung.
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