KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50
Ab dem 2. August 2026 müssen KI-generierte Texte, Bilder, Audio und Videos als solche erkennbar gemacht werden. Wir helfen Ihnen, die Anforderungen rechtzeitig umzusetzen.
Was ab August 2026 gilt und wen es betrifft.
Art. 50 der KI-Verordnung verpflichtet Anbieter von KI-Systemen, die Inhalte generieren, sicherzustellen, dass diese als KI-erzeugt erkennbar gemacht werden. Die Pflicht gilt für alle öffentlich zugänglichen Texte, Bilder, Audiodateien und Videos, die von einem KI-System erzeugt wurden.
Besonders strenge Anforderungen gelten für Deepfakes. Wer synthetische Darstellungen real existierender Personen veröffentlicht, muss diese eindeutig als solche ausweisen. Das gilt unabhängig davon, ob die Inhalte für Marketing, Kommunikation oder andere Zwecke eingesetzt werden.
Aktueller Stand
Die Omnibus-Einigung vom Mai 2026 lässt Art. 50 unverändert. Die Kennzeichnungspflicht gilt ab dem 2. August 2026. Für Systeme, die bereits vor diesem Datum auf dem Markt sind, gilt eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Die EU-Kommission hat am 8. Mai 2026 zudem Leitlinien zu Art. 50 im Entwurf veröffentlicht (Konsultation bis 3. Juni 2026).
Wen die Pflicht trifft
- Anbieter von KI-Systemen, die Texte, Bilder, Audio oder Video generieren
- Betreiber, die KI-generierte Inhalte öffentlich bereitstellen
- Unternehmen, die KI-Tools für Kundenkommunikation oder Marketing einsetzen
- Anbieter von Deepfake-Systemen mit besonders strengen Anforderungen
- Content-Produzenten, die KI-generierte Medieninhalte verbreiten
Was wir für Sie übernehmen.
Inventarisierung KI-Outputs
- Erfassung aller KI-Systeme, die Inhalte generieren
- Bewertung eigener Systeme und zugekaufter KI-Tools
- Identifikation öffentlich zugänglicher KI-Outputs
- Abgrenzung betroffener und ausgenommener Inhalte
Technische Kennzeichnung
- Metadaten-Standards wie C2PA für Bilder und Videos
- Digitale Wasserzeichen für audiovisuelle Inhalte
- Sichtbare Hinweistexte und Disclaimer für Texte
- Technische Prüfung bestehender GenAI-Anwendungen
Deepfake-Compliance
- Identifikation von Deepfake-Risiken im Unternehmen
- Prozesse zur Freigabe synthetischer Personendarstellungen
- Vertragsgestaltung mit Agenturen und Content-Produzenten
- Prüfung zugekaufter Medieninhalte auf KI-Erzeugung
Richtlinien & Schulung
- Interne Richtlinie zur KI-Inhaltskennzeichnung
- Schulung von Marketing, Kommunikation und Content-Teams
- Freigabeprozess für KI-generierte Veröffentlichungen
- Dokumentation als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden
In vier Schritten zum Stichtag.
KI-Output-Inventar
Erfassung aller KI-Systeme und Anwendungen, die öffentlich zugängliche Inhalte erzeugen.
Pflichtenbewertung
Klärung der Kennzeichnungspflicht je Inhaltstyp und Kanal. Sonderprüfung Deepfake-Risiken.
Technische Umsetzung
Implementierung geeigneter Kennzeichnungsverfahren je nach Inhaltsformat und Publikationsweg.
Prozesse & Nachweis
Interne Freigabeprozesse etablieren, Teams schulen und Dokumentation für Behörden aufbauen.
Kennzeichnungspflicht bis August 2026 umsetzen.
Im Erstgespräch klären wir, wo konkreter Handlungsbedarf besteht.
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