KI im Gesundheitswesen: KI-Verordnung für Betreiber
Ab dem 2. August 2026 gelten die vollständigen Betreiberpflichten nach Art. 26 KI-Verordnung für Kliniken und Praxen, die KI-Diagnostiksysteme einsetzen. Was als Hochrisiko gilt, was Betreiber konkret tun müssen und wo die Frist für Hersteller abweicht.
Warum Kliniken und Praxen jetzt handeln müssen.
KI-Systeme in der medizinischen Diagnostik, der Befunderstellung und der klinischen Entscheidungsunterstützung sind nach Anhang III Nr. 5 lit. b KI-Verordnung als Hochrisiko-KI eingestuft, sofern sie in Medizinprodukten eingebettet sind oder eine sicherheitsrelevante Funktion erfüllen. Ab dem 2. August 2026 müssen Betreiber dieser Systeme die vollständigen Pflichten nach Art. 26 KI-Verordnung erfüllen.
Es gibt keine Bestandsschutzregelung. Auch Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 im Einsatz waren, unterliegen ab diesem Datum den Betreiberpflichten. Einzige Ausnahme: Hersteller von Hochrisiko-KI in Medizinprodukten (MDR/IVDR) haben durch das Digital Omnibus-Paket eine Verlängerung bis 2. August 2028 erhalten. Diese Ausnahme gilt ausdrücklich nur für Hersteller, nicht für Betreiber wie Kliniken oder Praxen.
Aktueller Stand
Die EU-Kommission hat im März 2026 Leitlinien zur Risikoklassifizierung von KI-Systemen im Medizinsektor veröffentlicht. Sie enthält einen Entscheidungsbaum: Ein KI-System gilt als Hochrisiko, wenn es als Sicherheitsbauteil eines Medizinprodukts eingesetzt wird oder selbst ein Medizinprodukt ist. Klinische Entscheidungsunterstützungssysteme ohne direkten Patientenbezug können unter bestimmten Bedingungen als Nicht-Hochrisiko eingestuft werden.
Auf dieser Seite
- Was als Hochrisiko-KI im Gesundheitswesen gilt
- Betreiberpflichten nach Art. 26 KI-Verordnung im Detail
- Unterschied Hersteller vs. Betreiber: wer bis wann
- Menschliche Aufsicht nach Art. 14 KI-Verordnung
- Meldepflichten bei Vorfällen
- Bußgeldrisiken und Haftung
Was Kliniken und Praxen konkret umsetzen müssen.
Klassifizierung und Bestandsaufnahme
Erster Schritt: alle eingesetzten KI-Systeme inventarisieren und prüfen, ob sie als Hochrisiko-KI nach Anhang III KI-Verordnung einzustufen sind. Die EU-Kommissions-Leitlinien vom März 2026 helfen bei der Einordnung.
- Vollständiges KI-Inventar aller eingesetzten Systeme erstellen
- Prüfung anhand Anhang III KI-Verordnung und EU-Leitlinien März 2026
- Dokumentation des Klassifizierungsergebnisses
- Rücksprache mit Herstellern zur CE-Kennzeichnung und MDR-Einstufung
Bedienung und Schulung
Art. 26 Abs. 1 KI-Verordnung verpflichtet Betreiber, sicherzustellen, dass Hochrisiko-KI-Systeme nur von geeigneten Personen bedient werden. Das umfasst Qualifikation, Einweisung und laufende Kompetenzprüfung.
- Qualifikationsanforderungen für KI-Bediener festlegen
- Einweisungsnachweis vor erstem produktivem Einsatz
- Regelmäßige Schulungen bei System-Updates
- Dokumentation der Schulungsmaßnahmen
Menschliche Aufsicht nach Art. 14
Hochrisiko-KI-Systeme müssen unter angemessener menschlicher Aufsicht betrieben werden. Ärzte dürfen KI-Empfehlungen nicht unkritisch übernehmen. Die Aufsichtspflicht muss organisatorisch verankert sein.
- Keine automatische Umsetzung von KI-Entscheidungen ohne Arztbeteiligung
- Aufsichtsprozess schriftlich dokumentieren
- Möglichkeit, KI-System im Zweifel zu übersteuern oder abzuschalten
- Bewusstsein für Automatisierungsbias schulen
Vorfallmeldung und Protokollierung
Bei schwerwiegenden Vorfällen durch Hochrisiko-KI (Gefährdung von Patienten) besteht eine Meldepflicht gegenüber dem Hersteller und der zuständigen Marktüberwachungsbehörde. Betreiber müssen außerdem Protokolldaten aufbewahren.
- Vorfallmeldeprozess für KI-bezogene Ereignisse einrichten
- Schwerwiegende Vorfälle an Hersteller und Behörde melden
- Protokolldaten gemäß Art. 12 KI-Verordnung aufbewahren
- Meldeprozess mit bestehendem Medizinprodukte-Vorfallmanagement verknüpfen
Wer muss bis wann was umgesetzt haben.
Betreiber: vollständige Pflichten
Kliniken, Praxen und MVZ müssen alle Betreiberpflichten nach Art. 26 KI-Verordnung für Hochrisiko-KI erfüllen. Keine Übergangsfrist, kein Bestandsschutz für laufende Systeme.
Hersteller Medizinprodukte
Hersteller von Hochrisiko-KI in MDR/IVDR-Medizinprodukten haben durch das Digital Omnibus-Paket eine Verlängerung erhalten. Diese Ausnahme gilt ausdrücklich nicht für Betreiber.
KI-Inventar erstellen
Inventarisierung aller eingesetzten KI-Systeme, Klassifizierung anhand EU-Leitlinien und Identifikation der Hochrisiko-Systeme mit dem größten Compliance-Handlungsbedarf.
Überwachung und Update
Betreiberpflichten gelten dauerhaft. Bei System-Updates, neuen KI-Einsatzfeldern oder geänderten EU-Leitlinien muss die Compliance-Bewertung aktualisiert werden.
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