Betroffenenanfragen professionell bearbeiten.
Auskunft, Löschung, Widerspruch: Wir strukturieren Ihre Prozesse zur Bearbeitung von Betroffenenrechten. Fristgerecht, dokumentiert und DSGVO-konform.
Betroffenenrechte als geregelter Prozess.
Betroffenenanfragen kommen unangekündigt. Ein Auskunftsersuchen, das nicht fristgerecht beantwortet wird, kann Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde auslösen und Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO begründen. Dass dabei kein konkreter materieller Schaden nachgewiesen werden muss, hat der EuGH ausdrücklich klargestellt.
Wir richten standardisierte Prozesse für jede Anfrageart ein, mit klaren Verantwortlichkeiten, Antwortvorlagen, Fristentracking und einer Dokumentation, die auch bei einer Aufsichtsbehördenkontrolle standhält.
Aktuelle Rechtsprechung
EuGH, C-526/24, 19.03.2026: Missbräuchliche Auskunftsanfragen nach Art. 15 DSGVO
Ein Auskunftsantrag nach Art. 15 DSGVO kann bereits beim ersten Antrag als exzessiv abgelehnt werden, wenn erkennbar kein echtes Informationsinteresse besteht und stattdessen eine künstliche Grundlage für Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO geschaffen werden soll. Die Beweislast liegt vollständig beim Unternehmen. Eine vorschnelle Ablehnung ohne ausreichende Dokumentation begründet ihrerseits Haftungsrisiken.
Fristen und Pflichten
- 1 Monat Grundfrist nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO
- Verlängerung auf bis zu 3 Monate bei nachweislicher Komplexität
- Bearbeitung grundsätzlich kostenlos nach Art. 12 Abs. 5 DSGVO
- Ablehnung nur bei nachweislich missbräuchlichen oder exzessiven Anfragen möglich
Was Betroffene verlangen dürfen und was das für Sie bedeutet.
Widerruf der Einwilligung
Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, ohne Angabe von Gründen.
Auskunftsrecht
Betroffene haben das Recht zu erfahren, welche Daten Sie über sie verarbeiten, zu welchem Zweck und an wen sie weitergegeben werden.
Recht auf Kopie
Betroffene können eine Kopie der sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen. Weitere Kopien können mit angemessenen Kosten belegt werden.
Berichtigungsrecht
Unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten müssen auf Verlangen unverzüglich korrigiert werden.
Löschung
Das Recht auf Vergessenwerden: Betroffene können die Löschung ihrer Daten verlangen, wenn kein Verarbeitungsgrund mehr besteht.
Einschränkung
In bestimmten Fällen können Betroffene verlangen, dass die Verarbeitung ihrer Daten eingeschränkt wird, auch wenn keine Löschung erfolgt.
Datenübertragbarkeit
Betroffene können ihre Daten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format erhalten und an andere Verantwortliche übertragen lassen.
Widerspruchsrecht
Gegen Verarbeitungen auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. e/f oder für Direktwerbung kann jederzeit Widerspruch eingelegt werden.
Automatisierte Entscheidungen
Betroffene haben das Recht, nicht ausschließlich einer automatisierten Entscheidung (einschließlich Profiling) unterworfen zu werden, die rechtliche Wirkung entfaltet.
Was wir für Sie tun.
Prozessaufbau
- Standardprozesse für jede Anfrageart (Auskunft, Löschung, Widerspruch etc.)
- Identitätsverifizierung und Eingangsbestätigung
- Klare Verantwortlichkeiten und Eskalationswege
- Integration in bestehende IT-Systeme und Abläufe
Vorlagen & Antwortschreiben
- Strukturierte Musterantworten für alle Anfragekategorien
- Bausteine für Auskunftsbriefe nach Art. 15 DSGVO
- Begründungsvorlagen bei Ablehnung oder Fristverlängerung
- Dokumentation der erteilten Auskünfte
Fristenmanagement
- Tracking aller eingehenden Betroffenenanfragen
- Automatische Erinnerungen vor Fristablauf
- Eskalation bei drohender Fristüberschreitung
- Nachweis fristgerechter Bearbeitung für Aufsichtsbehörden
Schulung & Awareness
- Mitarbeitende erkennen Betroffenenanfragen zuverlässig
- Klare Regelung, wer intern zuständig ist
- Abwehr missbräuchlicher Anfragen, auch beim ersten Antrag möglich (EuGH C-526/24)
- Regelmäßige Auffrischung und Prozessüberprüfung
Von der ersten Anfrage zum geregelten Prozess.
Bestandsaufnahme
Analyse bestehender Prozesse und häufiger Anfragen in Ihrem Unternehmen.
Prozessdesign
Standardprozesse und Verantwortlichkeiten für jede Anfrageart festlegen.
Vorlagen & Tools
Antwortvorlagen erstellen, Fristen-Tracking einrichten und dokumentieren.
Schulung & Betrieb
Mitarbeitende schulen, Prozess testen und laufend begleiten.
Betroffenenanfragen souverän bearbeiten.
Wir richten Ihre Prozesse ein, bevor die nächste Anfrage kommt und begleiten Sie bei der Bearbeitung, wenn sie eintrifft.
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