Sicherheitsvorfälle & Incident Response

Im Ernstfall zählt jede Stunde. Wir helfen Ihnen, Vorfälle schnell zu erkennen, einzudämmen, zu melden und die richtigen Lehren zu ziehen.

Ein Vorfall ist keine Frage des Ob, sondern des Wann.

Sicherheitsvorfälle treffen jedes Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche. Entscheidend ist nicht, ob ein Vorfall passiert, sondern wie schnell und strukturiert darauf reagiert wird. Fehlende oder verspätete Reaktion kann Bußgelder, Reputationsschäden und regulatorische Konsequenzen nach sich ziehen.

Wir begleiten Sie beim Aufbau eines praxistauglichen Incident-Response-Prozesses und stehen im Ernstfall als erfahrene Unterstützung zur Seite.

Meldepflichten beachten: Datenschutzverletzungen müssen nach Art. 33 DSGVO binnen 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden. NIS2 und DORA sehen ebenfalls strenge Meldefristen vor. Wir stellen sicher, dass Sie diese einhalten.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Aufbau eines Incident-Response-Prozesses
  • Klassifizierung und Priorisierung von Sicherheitsvorfällen
  • Unterstützung bei der Erstreaktion und Eindämmung
  • Erstellung und Einreichung von Behördenmeldungen (DSGVO, NIS2)
  • Unterstützung bei Aufarbeitung und Root-Cause-Analyse
  • Post-Incident-Review und Lessons Learned

Vier Phasen: strukturiert und nachvollziehbar.

01

Erkennung & Klassifizierung

Identifikation des Vorfalls, Erstbewertung des Schweregrads und Aktivierung des Incident-Response-Teams.

02

Eindämmung & Analyse

Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung, Sicherung von Beweismitteln und technische Ursachenanalyse.

03

Meldung & Kommunikation

Fristgerechte Meldung an Behörden (72h-Frist DSGVO), Information betroffener Personen und interne Eskalation.

04

Behebung & Lessons Learned

Wiederherstellung des Normalbetriebs, Abschlussbericht, Maßnahmenplan und Anpassung der Sicherheitskontrollen.

Was wir für Sie übernehmen.

Incident Response Planung

  • Erstellung eines Incident-Response-Plans (IRP)
  • Definition von Rollen, Verantwortlichkeiten und Eskalationswegen
  • Klassifizierungsschema für Vorfallstypen und Schweregrade
  • Kommunikationsplan für interne und externe Stakeholder

Akute Vorfallsunterstützung

  • Beratung und Unterstützung im laufenden Vorfall
  • Koordination der Erstreaktion und Eindämmungsmaßnahmen
  • Rechtliche Einschätzung zu Meldepflichten
  • Erstellung und Einreichung der Behördenmeldung

Datenschutzverletzungen (DSGVO)

  • Bewertung ob Meldepflicht nach Art. 33 DSGVO besteht
  • Beurteilung der Benachrichtigungspflicht
  • Erstellung der Meldung an Behörden und Kunden
  • Dokumentation im internen Verletzungsregister

Post-Incident & Prävention

  • Aufarbeitung und Root-Cause-Analyse
  • Post-Incident-Review und Lessons-Learned-Workshop
  • Maßnahmenplan zur Verhinderung künftiger Vorfälle
  • Tabletop-Übungen und Incident-Response-Simulationen

Häufige Fragen zu Sicherheitsvorfällen und Incident Response.

Verwandte Themen

Ein Sicherheitsvorfall ist ein Ereignis, das die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit von Informationen beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte. Beispiele sind Ransomware-Angriffe, Datenpannen, Phishing-Vorfälle, unbefugter Zugriff und DDoS-Angriffe.

Als erstes muss der Vorfall eingedämmt werden, damit sich der Schaden nicht ausweitet. Parallel dazu sind ISB und Geschäftsführung zu informieren und der Incident-Response-Plan zu aktivieren. Beweise müssen gesichert werden, bevor Systeme verändert werden. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob Meldepflichten greifen, denn die 72-Stunden-Frist nach DSGVO beginnt mit Bekanntwerden. Alle Schritte sind lückenlos zu dokumentieren.

Ein Incident-Response-Plan ist ein dokumentierter Prozess, der im Voraus festlegt, wer bei einem Sicherheitsvorfall was tut. Er definiert Rollen und Verantwortlichkeiten, legt Eskalationswege fest und beschreibt Kommunikationsprozesse nach innen und außen. Konkrete Maßnahmen zur Eindämmung und Wiederherstellung sind ebenso enthalten wie Anforderungen an Dokumentation und Meldefristen.

Datenpannen müssen nach DSGVO innerhalb von 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Unter NIS2 gibt es eine gestufte Meldepflicht: 24 Stunden Erstmeldung, 72 Stunden Folgemeldung. DORA schreibt für den Finanzsektor zusätzliche Meldepflichten bei schwerwiegenden Störungen der IT- und Kommunikationssysteme vor.

Studien zeigen konsistent: Der Mensch ist das häufigste Einfallstor. Phishing-E-Mails, die Mitarbeitende zur Eingabe von Zugangsdaten verleiten, sind für einen Großteil aller Vorfälle verantwortlich. Danach folgen ungepatchte Systeme mit bekannten Schwachstellen und schwache oder wiederverwendete Passwörter. Technische Schutzmaßnahmen allein reichen deshalb nicht aus: Regelmäßige Schulungen und Phishing-Simulationen sind genauso wichtig wie Firewalls und Virenscanner.

Das hängt von Art und Umfang des Vorfalls ab. Ob akute Soforthilfe, Begleitung der Meldeprozesse oder strukturierte Aufarbeitung: Wir besprechen im ersten Gespräch, was Ihre Situation konkret erfordert.

Im Ernstfall keine Zeit verlieren.

Bereiten Sie sich jetzt vor oder sprechen Sie uns direkt an, wenn Sie akute Unterstützung benötigen.

Jetzt Kontakt aufnehmen