Consent & Cookie Management konform umgesetzt.
§ 25 TDDDG, Cookie-Banner, Einwilligungsmanagement und Tracking-Compliance. Nutzerfreundlich und compliant etablieren.
§ 25 TDDDG und Einwilligungsmanagement
Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) regelt den Zugriff auf Endeinrichtungen der Nutzer. § 25 TDDDG gilt für Cookies, Tracking-Pixel, Fingerprinting und lokalen Speicher und verlangt eine aktive, informierte Einwilligung für alle nicht technisch notwendigen Technologien. Ein konformes Cookie-Management ist mehr als ein Banner. Es umfasst Consent-Dokumentation, Vendor-Management und regelmäßige Überprüfung.
Rechtsprechung
Drittanbieter-Haftung und Dark Patterns: aktuelle Grundsätze der Rechtsprechung
Wer Cookies ohne wirksame Einwilligung setzt oder einbindet, haftet direkt. Das gilt nicht nur für Website-Betreiber, sondern auch für die eingebundenen Drittanbieter selbst. Zugleich gilt: Fehlt neben der Zustimm-Schaltfläche eine gleichwertige Ablehn-Option, ist die Einwilligung unwirksam. Ein asymmetrisch gestalteter Banner, bei dem Ablehnen schwieriger ist als Zustimmen, stellt ein Dark Pattern dar und hält gerichtlicher Überprüfung nicht stand.
Hintergrund
Das TDDDG wurde durch Gesetz vom 10. März 2026 (BGBl. I Nr. 64) geändert: Neu eingefügt wurden § 13a (Pflicht zur Bereitstellung alternativer Einwilligungsmethoden für bestimmte Dienste) und § 24a (erweiterte Auskunftspflichten gegenüber Nutzern). Betroffene Dienste sollten ihre Einwilligungsarchitektur auf Konformität mit den neuen Anforderungen prüfen.
Der EDPB empfiehlt zudem, dass Online-Shops grundsätzlich eine Gastbestelloption anbieten müssen. Ein Registrierungszwang ohne sachlichen Grund verstößt gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO) und kann von Aufsichtsbehörden sanktioniert werden. Für Shop-Betreiber bedeutet das: Datenschutz-Compliance endet nicht am Cookie-Banner, sondern umfasst auch die Pflichtregistrierung als kritischen Verarbeitungsvorgang.
Wann ist Einwilligung nötig?
- Keine Einwilligung: technisch notwendige Cookies (Session, Login, Warenkorb)
- Einwilligung verpflichtend: Analytics (GA, Matomo mit Cookies)
- Einwilligung verpflichtend: Marketing-Cookies (Google Ads, Facebook Pixel)
- Einwilligung verpflichtend: Social Media Plugins, YouTube-Embeds
- Einwilligung verpflichtend: Tracking-Pixel, Retargeting, A/B-Tests
Was wir für Sie tun.
Cookie-Audit
- Vollständige Erfassung aller eingesetzten Cookies und Tracker
- Kategorisierung: technisch notwendig vs. einwilligungspflichtig
- Abgleich mit aktuellen Aufsichtsbehörden-Leitlinien
- Vendor-Liste und Drittanbieter-Übersicht
Consent Management Platform (CMP)
- Auswahl und Konfiguration der richtigen CMP
- Cookie-Banner-Design nach rechtlichen Anforderungen
- Opt-in/Opt-out-Logik korrekt implementieren
- Consent-Protokollierung und Nachweisführung
Datenschutzerklärung & Cookies
- Aktualisierung der Datenschutzerklärung (Cookie-Abschnitt)
- Transparenzanforderungen nach Art. 13/14 DSGVO
- Verlinkung zwischen Banner und Datenschutzerklärung
- Regelmäßige Review-Prozesse
Laufende Compliance
- Monitoring neuer Cookies und Tracker
- Anpassung bei Tool-Wechseln
- Schulung von Marketing- und IT-Teams
- Vorbereitung auf Aufsichtsbehörden-Prüfungen
Cookie-Compliance als Teil einer umfassenden Website-Prüfung.
§ 25 TDDDG ist oft nur ein Baustein. Eine vollständige Website-Prüfung umfasst zusätzlich Datenschutzerklärung, Impressum, Drittanbieter-Inventar und technische Sicherheitsaspekte.
Zur Website-PrüfungUnser Vorgehen im Cookie-Management.
Cookie-Audit
Alle Technologien erfassen und kategorisieren.
CMP-Setup
Consent Management Platform konfigurieren und integrieren.
Dokumentation
Datenschutzerklärung, Consent-Protokollierung.
Review
Laufende Überwachung und Anpassung bei Änderungen.
Cookie-Compliance ohne zu krümmeln.
Lassen Sie Ihr Cookie-Management professionell prüfen und einrichten.
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