Datenschutz-Schulungen, die wirken.

Awareness-Programme, Mitarbeiterschulungen und Zertifizierungsnachweise. Für eine gelebte Datenschutzkultur in Ihrem Unternehmen.

Art. 39
DSGVO: Schulung als Pflichtaufgabe des Datenschutzbeauftragten
§ 26
BDSG: Sensibilisierung im Beschäftigungsverhältnis
Nachweis
Schulungsteilnahme dokumentieren: für Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2

Datenschutz, der verstanden und gelebt wird.

Datenschutz funktioniert nur, wenn er verstanden und gelebt wird. Die größte Schwachstelle ist nicht die Technik, sondern der Mensch. Phishing, falsche Datenweitergabe, fehlende Löschprozesse: Mitarbeitende brauchen gezieltes Wissen, keine Folienmonotonie. Unsere Schulungen sind rollenspezifisch, verständlich und dokumentiert: als Nachweis Ihrer Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO.

Schulungsformate

  • Präsenz-Workshop: interaktiv, fallbasiert, für Gruppen bis 20 Personen
  • Führungskräfte-Briefing: kompakt, entscheidungsorientiert (90 Min.)
  • Onboarding-Modul: Datenschutz vom ersten Tag an
  • Auffrischungsschulung: jährlich, aktuell, kurz und wirkungsvoll

Was wir für Sie tun.

Grundlagenschulung DSGVO

  • Prinzipien der DSGVO verständlich erklärt
  • Rechtsgrundlagen, Betroffenenrechte, Meldepflichten
  • Praxisbeispiele aus dem Unternehmensalltag
  • Abschlusstest und Zertifikat

Rollenspezifische Schulungen

  • Datenschutz für HR: Beschäftigtendaten, Bewerbungsverfahren
  • Datenschutz für IT: technische Maßnahmen, Datenpannen
  • Datenschutz für Marketing: Cookies, Newsletter, TDDDG
  • Führungskräfte: Verantwortung und Haftung

Phishing & Social Engineering

  • Simulation realer Angriffsmuster
  • Erkennen von Phishing-E-Mails und Pretexting
  • Richtiges Verhalten im Verdachtsfall
  • Nachbesprechung und Lerneffekt

Schulungsmanagement

  • Schulungsplan für das gesamte Unternehmen
  • Teilnahmedokumentation und Nachweisführung
  • Erinnerungssystem für Auffrischungsschulungen
  • Auswertung und Reporting an Geschäftsführung/DSB

Unser Vorgehen bei Schulungen.

01

Bedarfsanalyse

Rollen, Wissenslücken und Pflichtthemen identifizieren.

02

Konzeption

Schulungsinhalte rollenspezifisch und zielgruppengerecht aufbereiten.

03

Durchführung

Präsenz, hybrid oder WBT: je nach Zielgruppe.

04

Dokumentation

Teilnahmenachweise, Tests, Reporting an DSB/GF.

Häufige Fragen zu Datenschutz-Schulungen und Awareness.

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Nach DSGVO und BDSG müssen alle Mitarbeitenden, die personenbezogene Daten verarbeiten, regelmäßig zum Datenschutz geschult werden. Das betrifft in der Praxis nahezu alle Mitarbeitenden mit PC-Zugang, insbesondere aber HR, Marketing, Vertrieb und IT.

Wir empfehlen eine jährliche Pflichtschulung sowie anlassbezogene Schulungen bei wesentlichen Änderungen (neues Tool, neue Verarbeitung) oder nach Sicherheitsvorfällen. Neue Mitarbeitende sollten unmittelbar zu Beginn der Tätigkeit geschult werden.

Eine gute Datenschutzschulung beginnt mit den DSGVO-Grundlagen und erklärt, welche Rechtsgrundlagen für welche Verarbeitungen gelten. Darauf aufbauend lernen Mitarbeitende, was technische und organisatorische Maßnahmen im Alltag bedeuten, wie sie mit Datenpannen und Betroffenenanfragen umgehen und welche branchenspezifischen Besonderheiten in ihrem Arbeitsbereich relevant sind.

Datenschutzschulungen fokussieren auf rechtliche Pflichten und den Schutz personenbezogener Daten. Security-Awareness-Trainings adressieren primär Informationssicherheitsrisiken wie Phishing, Social Engineering und sichere Passwortnutzung. Beide ergänzen sich und werden oft kombiniert.

Schulungsnachweise (Datum, Inhalt, Teilnehmer) sind wichtiger Bestandteil der Rechenschaftspflicht nach DSGVO und des ISMS-Nachweissystems. Wir stellen Ihnen vollständige Zertifikate und Teilnehmerlisten zur Verfügung.

Die Kosten hängen von Teilnehmerzahl, Format (Präsenz oder Online) und Inhalt ab. Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes Angebot.

Datenschutzwissen, das bleibt.

Lassen Sie uns ein Schulungsprogramm entwickeln, das Ihre Mitarbeitenden wirklich erreicht.

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