Sanktions-Compliance nach der AWG-Novelle 2026.
Seit Februar 2026 ist grobe Fahrlässigkeit bei Sanktionsverstößen eine Straftat. Wir helfen Unternehmen mit Außenhandel beim Aufbau eines wirksamen Compliance-Systems.
Was die AWG-Novelle 2026 für Unternehmen bedeutet.
Die AWG-Novelle vom 4. Februar 2026 setzt die EU-Richtlinie 2024/1226 in deutsches Recht um und verschärft das Sanktionsstrafrecht erheblich. Grobe Fahrlässigkeit bei Sanktionsverstößen ist nun eine Straftat und kann mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Besonders folgenreich: Die bisher geltende Zwei-Tages-Gnadenfrist nach Veröffentlichung neuer Sanktionsmaßnahmen im EU-Amtsblatt wurde gestrichen. Verstöße sind damit ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung strafbar. Compliance-Beauftragte (Sanctions Officer) tragen ein erhöhtes persönliches Haftungsrisiko, wenn die gebotenen Kontrollmaßnahmen fehlen.
Wen die Änderungen betreffen
- Unternehmen mit Außenhandel und Exportgeschäft
- Unternehmen mit internationalen Lieferketten
- Finanzinstitute und Zahlungsdienstleister
- Compliance-Beauftragte mit persönlicher Haftung
- Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen in Drittstaaten
Aktueller Stand
Die AWG-Novelle gilt seit dem 4. Februar 2026. Zuständige Aufsichtsbehörde ist das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Unternehmen mit Außenhandel, internationalen Lieferketten oder Geschäftsbeziehungen in Drittstaaten sind unmittelbar betroffen.
Die vier Bausteine der Sanktions-Compliance.
Sanktionslisten-Screening
- Geschäftspartner, Kunden und Lieferanten gegen EU-, US-OFAC- und UN-Listen prüfen
- Ab einer bestimmten Transaktionshäufigkeit empfiehlt sich automatisiertes Screening
- Treffer müssen bewertet, dokumentiert und eskaliert werden
- Seit der AWG-Novelle 2026: Screening muss Sanktionsänderungen sofort abbilden
AWG-Compliance-System
- Internes Kontrollsystem: Risikoanalyse, Verfahrensanweisungen, Eskalationswege
- Compliance-Handbuch mit klaren Zuständigkeiten und Meldepflichten
- Rolle des Sanctions Officers: Koordination, Überwachung, Behördenkontakt
- Regelmäßige Überprüfung der Prozesse auf Aktualität und Wirksamkeit
Exportkontrolle
- Prüfung, ob Güter oder Technologien einer Exportgenehmigungspflicht unterliegen
- Dual-Use-Güter: Prüfpflichten nach EU-Dual-Use-Verordnung (Nr. 2021/821)
- Technologietransfer: auch immaterielle Übertragungen (Software, Know-how) erfasst
- BAFA als zuständige Behörde für Exportgenehmigungen und Prüfungen
Schulung & Dokumentation
- Mitarbeitende mit Kundenkontakt, Einkauf und Vertrieb müssen sensibilisiert sein
- Dokumentation aller Screening-Ergebnisse, Trefferprüfungen und Freigaben
- Nachweis der Sorgfaltspflicht gegenüber Behörden im Prüfungsfall
- Regelmäßige Auffrischung, da Sanktionslisten sich laufend ändern
In vier Schritten zum wirksamen Compliance-System.
Risiko-Inventar
Erfassung aller sanktionsrelevanten Geschäftstätigkeiten, Handelspartner und Länderbeziehungen.
Gap-Analyse
Abgleich bestehender Prozesse mit den Anforderungen der AWG-Novelle. Identifikation von Handlungsbedarf.
System-Aufbau
Implementierung der Screening-Prozesse, des internen Kontrollsystems und der Compliance-Dokumentation.
Schulung & Nachweis
Einweisung der Verantwortlichen und Aufbau der Dokumentation für BAFA-Prüfungen und Behördenkommunikation.
Sanktions-Compliance nach AWG-Novelle aufbauen.
Im Erstgespräch klären wir, wo akuter Handlungsbedarf besteht.
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