Lieferantenaudits & Third-Party-Risk
Compliance endet nicht an der eigenen Unternehmensgrenze. Wer Lieferanten und Dienstleister nicht prüft, haftet für deren Verstöße. Nach § 130 OWiG, LKSG und zunehmend auch nach EU-Vorgaben.
Drittparteien sind Ihre blinden Flecken.
Korruption, Datenschutzverstöße, Menschenrechtsverletzungen, Qualitätsmängel. Viele Unternehmensskandale haben ihren Ursprung nicht im eigenen Haus, sondern in der Lieferkette. Behörden und Gerichte erwarten, dass Sie das wissen und handeln.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden zu aktiven Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. § 130 OWiG begründet darüber hinaus eine persönliche Haftung der Geschäftsführung, wenn Aufsichtspflichtverletzungen zu Rechtsverstößen führen. Auch DSGVO, NIS2 und DORA verlangen eine strukturierte Überwachung kritischer Drittanbieter.
Wir helfen Ihnen, ein strukturiertes Third-Party-Risk-Management aufzubauen. Von der Risikoklassifizierung Ihrer Lieferanten über standardisierte Fragebögen bis zur Vor-Ort-Prüfung.
Hintergrund
Das LkSG befindet sich im Wandel. Die Berichtspflicht nach §§ 12, 13 LkSG wird mit der CSDDD-Umsetzung entfallen. Das BAFA prüft seit dem 1. Oktober 2025 keine LkSG-Berichte mehr. Die Sorgfaltspflichten selbst bleiben bis zur CSDDD-Umsetzung (voraussichtlich Juli 2027) vollständig in Kraft.
Unternehmen, die bislang unter das LkSG fallen, müssen weiterhin Risikoanalysen durchführen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen umsetzen und ihren Beschwerdemechanismus betreiben.
Die CSDDD (Richtlinie 2024/1760/EU) gilt ab Juli 2027 zunächst für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Mrd. EUR weltweitem Nettoumsatz. Kleinere Unternehmen werden stufenweise ab 2028 und 2029 erfasst; die unterste Schwelle liegt bei 1.000 Beschäftigten und 450 Mio. EUR Umsatz.
Was wir prüfen
- Compliance-Reifegrad des Lieferanten
- Einhaltung von Verhaltenskodizes und vertraglichen Compliance-Klauseln
- Datenschutz- und Informationssicherheitspraktiken
- Sorgfaltspflichten nach LKSG (Menschenrechte, Umwelt)
- Anti-Korruptions- und Interessenkonflikt-Prüfung
- Subunternehmer-Kaskaden und Weitergabe von Pflichten
Strukturiert prüfen. Risiken steuern.
Lieferanten-Klassifizierung
Risikobasierte Einstufung Ihrer Lieferanten nach Kritikalität, Volumen und Branche als Grundlage für die Prüftiefe.
Fragebogen & Selbstauskunft
Compliance-Fragebögen mit definierten Mindestanforderungen für alle Lieferantenkategorien skalierbar.
Dokumentenprüfung & Interview
Analyse der eingereichten Nachweise, ergänzt durch strukturierte Interviews mit Compliance- und Qualitätsverantwortlichen.
Auditbericht & Maßnahmen
Klares Ergebnis je Lieferant: Ampel-Bewertung, Findings, Nachbesserungsfristen und Eskalationspfad bei kritischen Befunden.
Was wir für Sie übernehmen.
Third-Party-Risk-Assessment
- Risikobasierte Lieferantenklassifizierung und Prüfpriorisierung
- Entwicklung oder Review Ihrer Lieferanten-Compliance-Anforderungen
- Abgleich gegen branchenspezifische Standards und gesetzliche Pflichten
- Aufbau eines kontinuierlichen Monitoring-Prozesses
Lieferanten-Fragebögen & Verträge
- Entwicklung standardisierter Compliance-Fragebögen
- Compliance-Klauseln für Lieferantenverträge (Code of Conduct)
- Auditrechte, Nachbesserungsfristen und Kündigungsklauseln
- Vorlagenbibliothek für wiederkehrende Prüfprozesse
LKSG-Sorgfaltspflichten
- Risikoanalyse der Lieferkette nach LKSG-Anforderungen
- Präventions- und Abhilfemaßnahmen bei identifizierten Risiken
- Beschwerdemechanismus für Betroffene in der Lieferkette
- Sorgfaltspflichten nach LkSG (Berichtspflicht entfällt ab CSDDD-Umsetzung)
Vor-Ort-Audits & Nachverfolgung
- Planung und Durchführung von Lieferanten-Vor-Ort-Audits
- Ampel-Bewertung und Findings-Report je Lieferant
- Nachverfolgung von Maßnahmen und Re-Audits
- Eskalationsprozess bei kritischen Befunden
Kennen Sie die Risiken Ihrer Lieferkette?
Im kostenlosen Erstgespräch besprechen wir, wie ein pragmatisches Lieferanten-Audit-Programm für Ihr Unternehmen aussehen kann.
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