PSD3 und PSR: Neues Recht für Zahlungsdienste.

Im November 2025 haben Europäisches Parlament und Rat eine Trilog-Einigung erzielt. PSD3 und die Payment Services Regulation reformieren Betrugsschutz, Open Banking und Starke Kundenauthentifizierung grundlegend.

Nov. 2025
Trilog-Einigung zu PSD3 und PSR zwischen Parlament, Rat und Kommission
18 Monate
Umsetzungsfrist ab Veröffentlichung im Amtsblatt der EU; PSR gilt unmittelbar
2027
frühestmögliche vollständige Anwendbarkeit in Deutschland (nach OJ-Veröffentlichung)

Von PSD2 zu PSD3: Warum das Zahlungsdienstrecht reformiert wird.

Die Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 hat seit 2018 die Grundlagen für Open Banking und Starke Kundenauthentifizierung geschaffen. In der Praxis zeigten sich jedoch erhebliche Defizite: Open-Banking-Schnittstellen waren unzuverlässig, Betrugsschutz lückenhaft und Wettbewerbsverzerrungen zwischen Banken und Fintechs ungelöst. Die Europäische Kommission legte im Juni 2023 einen Reformvorschlag vor.

Das neue Regelwerk teilt sich in zwei Rechtsakte: Die Payment Services Regulation (PSR) als direkt anwendbare Verordnung und PSD3 als Richtlinie für Zulassung und Aufsicht. Diese Trennung ermöglicht eine einheitlichere Rechtsanwendung im Binnenmarkt als die bisherige Richtlinie, die nationalen Spielraum ließ.

Stand des Verfahrens

Nach der Trilog-Einigung im November 2025 stehen die formale Annahme durch Parlament und Rat sowie die Veröffentlichung im Amtsblatt noch aus. Mit einer Anwendbarkeit der PSR ist frühestens Ende 2027 zu rechnen. Zahlungsdienstleister sollten die Vorbereitungszeit nutzen.

Auf dieser Seite

  • PSR vs. PSD3: zwei Rechtsakte, eine Reform
  • Wer betroffen ist (ZAG, Banken, Fintechs, Krypto-PSPs)
  • IBAN-Namensabgleich und neues Betrugs-Haftungsregime
  • Open Banking nach PSR: dedizierte Schnittstellen, kein Fallback
  • SCA-Neuerungen und neue Delegierte Rechtsakte
  • Zeitplan: Trilog, OJ-Veröffentlichung, Anwendbarkeit

Die vier zentralen Reformbereiche der PSR.

Betrugsschutz und Haftung

  • Verpflichtender IBAN-Namensabgleich vor jeder Überweisung
  • Warn- und Hinweispflicht bei Namensabweichung
  • Neue Haftungsregeln bei APP-Fraud (Authorised Push Payment)
  • Schadensersatz möglich bei Verletzung der Betrugsschutzpflichten

Open Banking und FIDA

  • Pflicht zu leistungsfähigen, dedizierten Schnittstellen
  • Wegfall des Fallback-Scraping bei normkonformen APIs
  • Stärkere Durchsetzungsrechte für AISPs und PISPs
  • Vorbereitung auf Financial Data Access (FIDA) ab 2027

Starke Kundenauthentifizierung

  • SCA-Anforderungen vollständig in PSR kodifiziert
  • Ausnahmen präzisiert: risikobasierte TRA, vertrauenswürdige Empfänger
  • EBA-RTS werden durch PSR-Delegierte Rechtsakte abgelöst
  • Stärkere Anforderungen an Transaktionsbindung

Marktzugang und Aufsicht

  • Erleichterter Marktzugang für AISPs (vereinfachte Zulassung)
  • Recht auf Zugang zu Zahlungssystemen für Nicht-Banken
  • Harmonisiertes ZAG-Pendant in Deutschland nach PSD3-Umsetzung
  • Erweiterter Anwendungsbereich: auch bestimmte Krypto-Zahlungsdienste

PSR und PSD3: Was gilt wann und für wen.

PSR – Payment Services Regulation
EU-Verordnung; gilt unmittelbar nach Ablauf der 18-Monats-Frist; kein nationaler Umsetzungsakt; enthält die Kernregeln für Betrugsschutz, SCA, Open Banking, Transparenz
PSD3 – Payment Services Directive 3
EU-Richtlinie; muss von Mitgliedstaaten umgesetzt werden (ZAG-Novelle in D); regelt Zulassung, Aufsicht und institutionellen Rahmen für Zahlungsinstitute

Die Zweiteilung soll eine einheitlichere Anwendung des Zahlungsdienstrechts im Binnenmarkt gewährleisten als die bisherige PSD2-Richtlinie, die erhebliche nationale Spielräume ließ.

Was Zahlungsdienstleister zusätzlich zu beachten haben.

Zahlungsdienstleister, die unter DORA fallen (alle unter PSD2/PSD3 zugelassenen PSPs), müssen parallel die IKT-Risikomanagement-, Melde- und Drittparteimanagement-Anforderungen der DORA-Verordnung erfüllen. DORA ist seit dem 17. Januar 2025 anwendbar.

Die Sicherheitsanforderungen von PSR (insbesondere für SCA und Betrugsüberwachung) und DORA-IKT-Sicherheit überlappen sich inhaltlich. Eine integrierte Umsetzung vermeidet Doppelarbeit.

Hintergrund

DORA verweist für operative IKT-Sicherheitsanforderungen ausdrücklich auf sektorale Rechtsakte wie PSD2 (künftig PSR). Die PSR-Umsetzung sollte daher von Beginn an DORA-kompatibel geplant werden.

Häufige Fragen zu PSD3 und PSR.

Verwandte Themen

Das neue Zahlungsdienstrecht besteht aus zwei Rechtsakten. Die PSR ist eine EU-Verordnung und gilt unmittelbar, ohne nationalen Umsetzungsakt. Sie enthält die Kernregeln für Betrugsschutz, SCA und Open Banking. PSD3 ist eine Richtlinie, die vor allem Zulassungs- und Aufsichtsregeln enthält und in Deutschland eine ZAG-Novelle erfordert.

Alle Zahlungsdienstleister: Kreditinstitute, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute sowie Kontoinformationsdienstleister (AISPs) und Zahlungsauslösedienstleister (PISPs). Neu erfasst werden bestimmte Krypto-Dienstleister, soweit sie Zahlungsfunktionen anbieten. AISPs profitieren von erleichterten Marktzugangsbedingungen.

PSR führt einen verpflichtenden IBAN-Namensabgleich ein: Vor einer Überweisung muss der Zahlungsdienstleister prüfen, ob Empfängername und IBAN übereinstimmen, und bei Abweichung warnen. Bei APP-Fraud (von Tätern veranlasste Überweisungen) wird die Haftung neu verteilt. Zahlungsdienstleister können Schäden ersetzen müssen, wenn sie die PSR-Schutzpflichten verletzt haben.

Kontoführende Zahlungsdienstleister müssen Drittdienstleistern über dedizierte Schnittstellen Zugang gewähren. Das bisherige Fallback-Scraping entfällt, wenn die Schnittstelle die PSR-Performance-Anforderungen erfüllt. Neu ist der Rahmen für Financial Data Access (FIDA), der den Datenzugang langfristig über Zahlungskonten hinaus erweitert.

Das SCA-Regime wird vollständig in der PSR kodifiziert. Die bisherigen EBA-RTS werden durch PSR-Delegierte Rechtsakte abgelöst. Ausnahmen werden präzisiert, unter anderem für risikobasierte Transaktionsüberwachung (TRA) und vertrauenswürdige Empfänger. Die Grundanforderungen (zwei von drei Faktoren, dynamische Verknüpfung) bleiben erhalten.

Nach der Trilog-Einigung im November 2025 stehen formale Annahme und OJ-Veröffentlichung noch aus. Die PSR gilt 18 Monate nach Veröffentlichung unmittelbar, PSD3 hat dieselbe Umsetzungsfrist. Mit einer vollständigen Anwendbarkeit ist frühestens Ende 2027 zu rechnen.

Finanzdienstleister brauchen DORA und PSD3 gemeinsam.

IKT-Sicherheit nach DORA und Zahlungsdienstpflichten nach PSR überlappen sich erheblich.

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