MiCAR: Zulassung und Pflichten für Krypto-Dienstleister.

Die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) ist seit dem 30. Dezember 2024 vollständig anwendbar. Die Übergangsfrist endet am 30. Juni 2026. Was CASPs jetzt noch tun müssen.

30. 6.
2026: MiCAR-Übergangsfrist endet, ESMA hat am 17. April 2026 keine Verlängerung bestätigt
150 k €
Mindestkapital für Custody- und Exchange-Dienste nach MiCAR Art. 67
60 Tage
gesetzliche BaFin-Bearbeitungsfrist ab vollständigem Zulassungsantrag

Was MiCAR für Krypto-Dienstleister bedeutet.

Die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR, EU 2023/1114) schafft erstmals einen einheitlichen EU-Rechtsrahmen für Krypto-Dienstleister (Crypto-Asset Service Providers, CASPs). Wer Verwahrung, Handel, Orderausführung, Portfolioverwaltung oder Transfer-Services für Kryptowerte anbietet, benötigt eine MiCAR-Zulassung der national zuständigen Behörde. In Deutschland ist das die BaFin.

Für CASPs, die bereits vor Dezember 2024 unter einem nationalen Übergangsregime tätig waren, gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2026. Die ESMA hat am 17. April 2026 bestätigt, dass es keine Verlängerung gibt. CASPs ohne MiCAR-Zulassung müssen ihren Betrieb einstellen oder bis zum 30. Juni 2026 die Zulassung beantragen.

Handlungsbedarf

Die MiCAR-Übergangsfrist endet am 30. Juni 2026. CASPs ohne Zulassung dürfen ab dem 1. Juli 2026 keine Dienste mehr erbringen. Die BaFin erwartet vollständige Antragsunterlagen; unvollständige Einreichungen stoppen die 60-Tage-Frist.

Auf dieser Seite

  • Welche Dienste eine MiCAR-Zulassung erfordern
  • Kapitalanforderungen nach Dienstleistungsstufe
  • White-Paper-Pflicht für Emittenten
  • AML/KYC und Travel Rule für CASPs
  • Zusammenspiel mit DORA und AMLA
  • BaFin-Zulassungsverfahren: Ablauf und Fristen

Die vier Kernbereiche der MiCAR-Compliance.

Zulassung nach Art. 59 ff.

  • Antrag bei der BaFin mit Geschäftsplan
  • Kapitalnachweis je nach Dienstleistungsstufe
  • Governance-Dokumentation und interne Kontrollsysteme
  • Nachweis ausreichender Compliance-Ressourcen

White Paper nach Art. 4 ff.

  • Pflicht vor jedem öffentlichen Angebot von Kryptowerten
  • Notifizierung bei der zuständigen Behörde
  • Vollständige Informationen zu Rechten und Risiken
  • Laufende Aktualisierungspflichten bei wesentlichen Änderungen

AML und Travel Rule

  • Vollständige GwG-Pflichten für CASPs
  • KYC-Prozesse und Risikoklassifizierung
  • Travel Rule (TFR) seit Januar 2025: Transferinformationen mitführen
  • BaFin prüft AML-Konzept im Zulassungsverfahren

Laufende BaFin-Pflichten

  • Meldepflichten nach MiCAR und BaFin-Rundschreiben
  • Jahresberichte und interne Audits
  • Anpassung an neue ESMA-Leitlinien
  • DORA-Anforderungen für IKT-Risikomanagement und Vorfallsmeldung

Gestaffelte Mindestkapitalanforderungen nach Dienst.

50.000 Euro
Beratung, Auftragsannahme und -weiterleitung
125.000 Euro
Portfolioverwaltung, Orderausführung, Platzierung
150.000 Euro
Custody, Exchange, Transfer-Services, Tausch

Zusätzlich gelten laufende Eigenkapitalanforderungen in Höhe eines Viertels der fixen jährlichen Kosten des Vorjahres (Art. 67 Abs. 1 lit. b MiCAR).

MiCAR, DORA und AMLA im Zusammenspiel.

CASPs, die unter MiCAR zugelassen sind, fallen gleichzeitig in den Anwendungsbereich von DORA. Das bedeutet: IKT-Risikomanagement, Vorfallsmeldepflichten und Anforderungen an das Drittparteimanagement sind zusätzlich zur MiCAR-Compliance zu erfüllen.

Die Geldwäscheprävention ist integraler Bestandteil der MiCAR-Zulassung. Die BaFin prüft das AML-Konzept und die KYC-Prozesse als Teil des Antragsverfahrens. Die Travel Rule (TFR) verpflichtet CASPs seit Januar 2025, bei jedem Kryptowerttransfer Absender- und Empfängerinformationen zu übermitteln und zu verifizieren.

Ausblick AMLA

Die neue EU-Geldwäscheaufsichtsbehörde AMLA übernimmt ab 2027 die direkte Aufsicht über bestimmte Krypto-Dienstleister. Robuste AML-Strukturen sind damit nicht nur heute erforderlich, sondern auch für die nächste Regulierungswelle entscheidend.

Häufige Fragen zu MiCAR.

Verwandte Themen

Die Übergangsfrist für bestehende CASPs, die unter einem nationalen Übergangsregime tätig waren, endet am 30. Juni 2026. Die ESMA hat am 17. April 2026 bestätigt, dass es keine Verlängerung gibt. CASPs ohne MiCAR-Zulassung dürfen ab dem 1. Juli 2026 ihre Dienste nicht mehr erbringen.

Alle in Art. 3 Abs. 1 Nr. 16 MiCAR genannten Krypto-Dienstleistungen: Custody, Exchange-Betrieb, Tausch, Orderausführung, Platzierung, Auftragsweiterleitung, Portfolioverwaltung, Beratung und Transfer-Services. Rein technische Dienste ohne Verfügungsgewalt über Kundenmittel sind ausgenommen.

MiCAR sieht gestaffelte Mindestkapitalanforderungen vor: 50.000 Euro für einfache Dienste, 125.000 Euro für mittlere Dienste und 150.000 Euro für komplexe Dienste wie Custody und Exchange. Dazu kommen laufende Eigenmittelanforderungen in Höhe eines Viertels der fixen Jahreskosten.

Emittenten von Kryptowerten müssen vor einem öffentlichen Angebot ein Kryptowert-White-Paper nach MiCAR Art. 4 ff. erstellen und bei der zuständigen Behörde notifizieren. CASPs, die Kryptowerte zum Handel zulassen, prüfen das Vorhandensein und die Vollständigkeit des White Papers vorab.

CASPs unterliegen vollumfänglich dem GwG und müssen AML/KYC-Prozesse implementieren. Die Transfer of Funds Regulation (Travel Rule) gilt seit Januar 2025 auch für Kryptowerttransfers: Absender- und Empfängerinformationen müssen mitgeführt und verifiziert werden. Die BaFin prüft AML-Compliance als Teil des Zulassungsverfahrens.

MiCAR sieht eine gesetzliche Bearbeitungsfrist von 60 Arbeitstagen ab vollständigem Antrag vor. Die Vorbereitung eines prüfungsreifen Antrags dauert erfahrungsgemäß drei bis sechs Monate. Die BaFin stoppt die Frist bei unvollständigen Unterlagen.

Krypto-Regulierung und DORA im Zusammenspiel.

DORA gilt für zugelassene CASPs. Beide Anforderungen lassen sich gemeinsam adressieren.

Zu DORA-Compliance