MiCAR: Zulassung und Pflichten für Krypto-Dienstleister.
Die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) ist seit dem 30. Dezember 2024 vollständig anwendbar. Die Übergangsfrist endet am 30. Juni 2026. Was CASPs jetzt noch tun müssen.
Was MiCAR für Krypto-Dienstleister bedeutet.
Die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR, EU 2023/1114) schafft erstmals einen einheitlichen EU-Rechtsrahmen für Krypto-Dienstleister (Crypto-Asset Service Providers, CASPs). Wer Verwahrung, Handel, Orderausführung, Portfolioverwaltung oder Transfer-Services für Kryptowerte anbietet, benötigt eine MiCAR-Zulassung der national zuständigen Behörde. In Deutschland ist das die BaFin.
Für CASPs, die bereits vor Dezember 2024 unter einem nationalen Übergangsregime tätig waren, gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2026. Die ESMA hat am 17. April 2026 bestätigt, dass es keine Verlängerung gibt. CASPs ohne MiCAR-Zulassung müssen ihren Betrieb einstellen oder bis zum 30. Juni 2026 die Zulassung beantragen.
Handlungsbedarf
Die MiCAR-Übergangsfrist endet am 30. Juni 2026. CASPs ohne Zulassung dürfen ab dem 1. Juli 2026 keine Dienste mehr erbringen. Die BaFin erwartet vollständige Antragsunterlagen; unvollständige Einreichungen stoppen die 60-Tage-Frist.
Auf dieser Seite
- Welche Dienste eine MiCAR-Zulassung erfordern
- Kapitalanforderungen nach Dienstleistungsstufe
- White-Paper-Pflicht für Emittenten
- AML/KYC und Travel Rule für CASPs
- Zusammenspiel mit DORA und AMLA
- BaFin-Zulassungsverfahren: Ablauf und Fristen
Die vier Kernbereiche der MiCAR-Compliance.
Zulassung nach Art. 59 ff.
- Antrag bei der BaFin mit Geschäftsplan
- Kapitalnachweis je nach Dienstleistungsstufe
- Governance-Dokumentation und interne Kontrollsysteme
- Nachweis ausreichender Compliance-Ressourcen
White Paper nach Art. 4 ff.
- Pflicht vor jedem öffentlichen Angebot von Kryptowerten
- Notifizierung bei der zuständigen Behörde
- Vollständige Informationen zu Rechten und Risiken
- Laufende Aktualisierungspflichten bei wesentlichen Änderungen
AML und Travel Rule
- Vollständige GwG-Pflichten für CASPs
- KYC-Prozesse und Risikoklassifizierung
- Travel Rule (TFR) seit Januar 2025: Transferinformationen mitführen
- BaFin prüft AML-Konzept im Zulassungsverfahren
Laufende BaFin-Pflichten
- Meldepflichten nach MiCAR und BaFin-Rundschreiben
- Jahresberichte und interne Audits
- Anpassung an neue ESMA-Leitlinien
- DORA-Anforderungen für IKT-Risikomanagement und Vorfallsmeldung
Gestaffelte Mindestkapitalanforderungen nach Dienst.
Zusätzlich gelten laufende Eigenkapitalanforderungen in Höhe eines Viertels der fixen jährlichen Kosten des Vorjahres (Art. 67 Abs. 1 lit. b MiCAR).
MiCAR, DORA und AMLA im Zusammenspiel.
CASPs, die unter MiCAR zugelassen sind, fallen gleichzeitig in den Anwendungsbereich von DORA. Das bedeutet: IKT-Risikomanagement, Vorfallsmeldepflichten und Anforderungen an das Drittparteimanagement sind zusätzlich zur MiCAR-Compliance zu erfüllen.
Die Geldwäscheprävention ist integraler Bestandteil der MiCAR-Zulassung. Die BaFin prüft das AML-Konzept und die KYC-Prozesse als Teil des Antragsverfahrens. Die Travel Rule (TFR) verpflichtet CASPs seit Januar 2025, bei jedem Kryptowerttransfer Absender- und Empfängerinformationen zu übermitteln und zu verifizieren.
Ausblick AMLA
Die neue EU-Geldwäscheaufsichtsbehörde AMLA übernimmt ab 2027 die direkte Aufsicht über bestimmte Krypto-Dienstleister. Robuste AML-Strukturen sind damit nicht nur heute erforderlich, sondern auch für die nächste Regulierungswelle entscheidend.
Krypto-Regulierung und DORA im Zusammenspiel.
DORA gilt für zugelassene CASPs. Beide Anforderungen lassen sich gemeinsam adressieren.
Zu DORA-Compliance