Was ist DORA?

Der Digital Operational Resilience Act (DORA) ist eine EU-Verordnung, die seit dem 17. Januar 2025 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt. Sie richtet sich ausschließlich an Unternehmen des Finanzsektors und deren IKT-Dienstleister. Ziel ist es, die digitale Betriebsstabilität des europäischen Finanzsystems zu stärken.

DORA gilt anders als NIS2 nicht nach Unternehmensgröße, sondern nach dem Unternehmenstyp. Nahezu alle regulierten Finanzunternehmen sind betroffen. Lediglich Kleinstunternehmen profitieren von vereinfachten Anforderungen.

DORA-Betroffenheitsprüfung

Welchem Unternehmenstyp entspricht Ihr Unternehmen?

Wählen Sie den Bereich aus, der Ihr Hauptgeschäftsfeld beschreibt.

Kreditinstitute & Zahlungsdienste Banken, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute, Kontoinformationsdienstleister
Kapitalmärkte & Infrastruktur Wertpapierfirmen, Zentralverwahrer, Zentrale Gegenparteien, Handelsplätze, Transaktionsregister
Fonds & Asset Management AIFM, OGAW-Verwaltungsgesellschaften, Datenbereitstellungsdienstleister
Versicherungen & Altersvorsorge Versicherungsunternehmen, Rückversicherer, Versicherungsvermittler, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung
Krypto & Neue Finanzdienste Krypto-Dienstleister (MiCA), Crowdfunding-Dienstleister
Ratingagenturen & Abschlussprüfer Kreditratingagenturen, gesetzliche Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften
Verbriefungs- & Benchmark-Register Verbriefungsregister, Administratoren kritischer Benchmarks
IKT-Dienstleister für Finanzunternehmen IT-Dienstleister, Softwareanbieter oder Cloud-Provider, die Finanzunternehmen als Kunden haben
Sonstige Finanzmarktinfrastruktur Beaufsichtigte Finanzmarktakteure, die keiner der obigen Kategorien entsprechen
Keines davon Mein Unternehmen ist nicht im Finanzsektor tätig

Wie groß ist Ihr Unternehmen?

Kleinstunternehmen gelten nach Art. 16 DORA als vereinfachte Einrichtungen mit erleichterten Anforderungen.

Kleinstunternehmen Unter 10 Mitarbeitende
und unter 2 Mio. € Umsatz
Kleinunternehmen 10 bis 49 Mitarbeitende
oder 2 bis 10 Mio. € Umsatz
Mittel oder Groß 50 oder mehr Mitarbeitende
oder über 10 Mio. € Umsatz

Die wichtigsten DORA-Anforderungen im Überblick

AnforderungVolle AnforderungenKleinstunternehmen (Art. 16)
IKT-RisikomanagementVollständiges RahmenwerkVereinfachtes Rahmenwerk
Vorfallsmanagement & MeldepflichtenPflicht (schwerwiegende Vorfälle)Pflicht
Resilienztests (TLPT)Für bedeutende InstituteNicht erforderlich
Drittpartei-RisikomanagementVollständigVereinfacht
InformationsaustauschFreiwillig empfohlenFreiwillig empfohlen

Besonderheit: IKT-Drittdienstleister

DORA erfasst auch IKT-Dienstleister, die für Finanzunternehmen tätig sind. Kritische IKT-Drittdienstleister werden von den europäischen Aufsichtsbehörden direkt beaufsichtigt. Ob Ihr Unternehmen als kritischer Dienstleister eingestuft wird, hängt von Ihrer Marktbedeutung und systemischen Relevanz ab.

Was sind die nächsten Schritte?

  • Betroffenheit im Einzelfall klären: Mehrere Unternehmenstypen aus Artikel 2 DORA können gleichzeitig zutreffen. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
  • IKT-Risikomanagement aufbauen: Ausgangspunkt ist ein vollständiges Inventar aller IKT-Systeme und -Abhängigkeiten.
  • Vertragsanpassungen bei IKT-Dienstleistern: DORA schreibt Mindestklauseln in IKT-Verträgen vor. Bestehende Verträge müssen geprüft und ggf. angepasst werden.
  • Meldewege einrichten: Prozesse für die Meldung schwerwiegender IKT-Vorfälle an die zuständige Aufsichtsbehörde müssen etabliert werden.